UWG fordert: „Cannabis-Konsum während der Wendsche Kärmetze verbieten“
Ratsfraktion stellt Antrag an Bürgermeister
- Wenden, 18.04.2024
- Politik
Wenden. Die zum 1. April in Kraft getretene Legalisierung von Canabis beschäftig die UWG Wenden, und zwar besonders im Hinblick auf Volksfeste wie die Wendener Kirmes. Dabei, so erklärt die Fraktion um den Vorsitzenden Thorsten Scheen, gehe es nicht um die Sinnhaftigkeit des Gesetzes. Vielmehr hat sie vorrangig den Kinder- und Jugendschutz im Blick.
Die UWG Wenden sehe es als geboten an, dass sich die Gemeinde klar positioniere und mit einem Grundsatzbeschluss die Absicht für ein Konsumverbot während der Kirmestage deutlich zum Ausdruck bringe. „Es besteht dringender Handlungsbedarf“, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag an Bürgermeister Bernd Clemens.
Auch wenn die Landesregierung NRW noch keine spezifischen Regelungen diesbezüglich erlassen habe, so hätten sich einige Kommunen bereits mit einem Cannabiskonsumverbot während ihrer jeweiligen Kirmes auseinandergesetzt.
Thorsten Scheen schreibt: „Bei der „Wendsche Kärmetze“ handelt es sich um eine Familienkirmes mit vielen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Aus diesem Grund hält es die Fraktion der UWG Wenden für unabdingbar, dass im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ein entsprechendes Konsumverbot während der Kirmes auch für die Bereiche entschieden wird, die über die Regelungen des § 5 KCanG (Abstand zu Kindergärten, Schulen, Kinderspielplätzen etc.) hinausgehen.“
Denn gerade mit diesen Regelungen habe der Gesetzgeber den Kinder- und Jugendschutz deutlich vorangestellt. Dies sollte auch für eine Kirmes gelten, die in einem hohen Maß von Familien mit Kindern besucht werde.
Daher stellt die UWG Wenden folgenden Antrag: „Der Gemeinderat beschließt, dass der Cannabiskonsum im Veranstaltungsraum der Wendener Kirmes grundsätzlich verboten werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Grundsatzbeschluss bereits im Jahr 2024 umzusetzen, sofern die noch folgenden Landesverordnungen eine solche Regelung zulassen.“