Straßenausbaubeiträge: Hünsborner Wegebaukasse schafft Klarheit
Infos vom Vorstand
- Wenden, 14.05.2024
- Verschiedenes
Hünsborn. Anlässlich der Berichterstattung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW möchte der Vorstand der Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn (SOW) in einer Pressemitteilung klärend informieren. Insbesondere in Ortschaften, in denen es noch „Wegebaukassen“ gibt, komme es häufig zu Irritationen, weiß die SOW.
„Es wird immer wieder berichtet, dass die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen gemäß KAG-NRW abgeschafft wurden, welches auch grundsätzlich richtig ist“, erklären die Vorsitzende Gertrud Quast-Koch und Geschäftsführer Christoph Schürholz.
In den vergangenen 15 Jahren seien nur drei kleine Straßenabschnitte gemäß KAG endgültig abgerechnet worden. Alle weiteren in Hünsborn auf dem Plan stehenden, auszubauenden Straßen würden nach Baugesetzbuch abgerechnet. Denn diese seien weder „Historische Straßen“ im Sinne des KAG-NRW, noch bereits erstmalig qualifiziert ausgebaut worden, erklären die beiden Vorstandsmitglieder der Wegebaukasse.
Nicht nur in Hünsborn greife beim Straßenausbau das BauGB, das in der entsprechenden Satzung der Gemeinde Wenden den Anlieger mit 85 Prozent der umlagefähigen Kosten am Straßenbau beteiligt. „Das BauGB hat nichts mit dem KAG-NRW zu tun“, so Christoph Schürholz.
Weiter macht der Vorstand darauf aufmerksam, dass der Mitgliedsbeitrag von 100 auf 120 Euro pro Jahr angehoben wurde. Dieser wird nun einmal pro Jahr statt quartalsweise eingezogen. Wegen Problemen mit der Umstellung kann die Abbuchung für 2024 erst Anfang Juni erfolgen. Bis dahin haben Mitglieder, die erst in diesem Jahr ausgetreten sind, die Möglichkeit, ihre Kündigung wieder zurückzuziehen.
Weitere Infos zur Solidargemeinschaft gibt es unter www.huensborn.com.