Schrottfahrer ohne Führerschein unterwegs
- Wenden, 19.01.2017

Die Beamten stellten dabei fest, dass der Schrottsammler keinen Führerschein vorweisen konnte. Ihm war die Fahrerlaubnis bereits im Juli 2016 entzogen worden. Gegen den 51-jährigen Fahrzeugführer und den 52-jährigen Fahrzeughalter waren daher Anzeigen fällig. Dem Fahrer des Transit wurde die Weiterfahrt untersagt.