Rollerfahrer ohne Führerschein in Gerlingen unterwegs
- Wenden, 25.02.2019

Gerlingen. Ein Rollerfahrer ist Polizeibeamten am Samstagabend, 23. Februar, mit einem frisierten Roller in Gerlingen aufgefallen.
Da der Roller als Mofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde versichert war, ergaben sich hieraus Verstöße gegen die Zulassungsordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem wurde der Roller hierdurch führerscheinpflichtig, einen Führerschein konnte der Rollerfahrer aber nicht vorweisen. Ihn erwarten entsprechende Anzeigen.