Pastoralverbund Wendener Land: Keine Maskenpflicht bei Gottesdiensten

Weiterhin Empfehlung zum Tragen einer Maske


Symbolfoto Relgion von privat
Symbolfoto Relgion © privat

Wenden. Im Pastoralverbund Wendener Land gibt es keine Corona-Beschränkungen mehr. Zugangsbeschränkungen (2G/3G-Regel) werden nicht mehr vorgenommen. Ebenfalls entfallen Platzbeschränkungen und die Maskenpflicht. Dennoch empfiehlt der Pastoralverbund weiterhin die Nutzung der Masken sowie die Einhaltung eines Mindestabstands.


Es gilt eine generelle Empfehlung die sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske) möglichst eigenverantwortlich zu beachten. Folgende Grundregeln wurden bis auf weiteres anstelle aller bisherigen Regelungen in Absprache mit dem kath. Büro für die Feier von Gottesdiensten getroffen:

  • Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen. Es wird empfohlen, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten.
  • Gemäß den staatlichen Regelungen entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Das Tragen einer Schutzmaske wird insbesondere empfohlen beim Gemeindegesang und in Situationen, in denen Abstände zwischen Personen nicht eingehalten werden können, die nicht zu einem Haushalt gehören.
  • Chöre und Kantoren singen ohne Maske, halten aber Abstände ein.
  • Kommunionspender desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion ist möglich, aber separat zu spenden (beispielsweise Hinzutreten der Kommunizierenden am Ende der Kommunionausteilung).
  • Es wird empfohlen, bei der Kommunionspendung eine Maske zu tragen.
  • Beim Friedensgruß wird empfohlen, weiterhin auf Körperkontakt zu verzichten und alternative Formen fortzuführen.
  • Die Weihwasserbecken werden, beginnend mit der Osternacht, wieder befüllt.
  • Für Prozessionen und Gottesdienste im Freien kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Es wird die Empfehlung beibehalten, Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, einzuhalten.
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