Neue Elternbeiträge für Ganztagsbetreuung in Wenden

Gemeinderat debattierte über Art der Staffelung


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Wenden. Für die Betreuung an den offenen Ganztagsschulen in der Gemeinde Wenden gelten ab 1. August geänderte Elternbeiträge. Dann wird es eine an das Einkommen angepasste Dreierstaffelung geben. Das hat der Gemeinderat am Mittwoch, 27. März, beschlossen.


Die Neugestaltung der Beiträge sorgte im Rat allerdings für eine ausführliche Diskussion. Denn die Meinungen waren durchaus unterschiedlich. Bisher müssen Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro keinen Beitrag zahlen. Wer mehr verdient, muss monatlich 60 Euro für die Ganztagsbetreuung berappen.
Verwaltungsvorschlag abgelehnt
Die Verwaltung wollte grundsätzlich an dieser Zweierstaffelung und den geltenden Einkommensgrenzen festhalten und nur die Beiträge etwas erhöhen - auf 10 Euro bzw. 70 Euro je Monat. Die Grünen schlugen stattdessen eine Staffelung in sieben Schritten vor, mit einem Elternbeitrag - je nach Einkommen - zwischen 0 und 180 Euro. Die SPD-Fraktion beantragte stattdessen eine Staffelung in drei Schritten: 10 Euro bis 25.000 Euro Jahreseinkommen, 40 Euro bis 50.000 und 80 Euro bei mehr als 50.000 Euro Einkommen.

Bürgermeister Bernd Clemens warnte vor dem bürokratischen Mehraufwand bei einer detaillierten Staffelung, wie sie die Grünen wünschten. „Dann brauchen wir ungefähr eine drittel Stelle zusätzlich für die Berechnung der Elternbeiträge, denn das ist ein sehr komplexes Verfahren“, sagte er. Auch CDU-Fraktionschef Hubertus Zielenbach sah das ähnlich. Er kündigte an, seine Fraktion werde sich dem Vorschlag der SPD anschließen.
Mehrheit für SPD-Antrag
Am Ende wurde der Antrag der Grünen auf eine Siebenerstaffelung klar abgelehnt (9 Ja, 18 Nein, 2 Enthaltungen) und die von der SPD beantragte Dreierstaffelung mit 20 Ja- gegen sechs Neinstimmen bei drei Enthaltungen beschlossen.
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