Mieterin zieht eigenmächtig um


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Eine 27-Jährige aus Wenden hat eigenwillig eine neue Wohnung bezogen – ohne den Vermieter oder den Mieter zu informieren, dessen Räume sie eigenmächtig beanspruchte.


Sie war während der Abwesenheit des Wohnungseigentümers in dessen ungenutzte Wohnung eingezogen. Sie brach die Wohnungstür auf, räumte die vorhandenen Einrichtungsgegenstände in den Keller, wechselte das Türschloss aus und bezog die Wohnung selbst. Ihre kleinere Wohnung im selben Haus gab sie indessen auf. Da der Eigentümer nicht genau sagen konnte, ob auch etwas entwendet wurde, wurde eine Anzeige wegen Einbruchs aufgenommen. Der weitere Rechtsstreit wird vor Gericht entschieden. (LP)
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