Informationsabend beim VdK Ortsverband Wenden
Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Wenden, 18.04.2017
Wenden. Der VdK Ortsverband Wenden wollte bei seinem diesjährigen Informationsabend seine Mitglieder über die Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung informieren und hatte dazu die Diplom-Sozialpädagogin Gisela Haßler von der Pflegeberatungsstelle des Kreises Olpe eingeladen. Etwa 50 Mitglieder waren dieser Einladung in den Saal des Restaurants Zeppenfeld gefolgt.
Noch drastischer sind die Zahlen bei den Demenzerkrankungen: Die Zahl der Menschen mit Demenz wird sich in NRW von derzeit 320.000 bis zum Jahr 2050 auf mehr als 600.000 verdoppeln. „Es ist ein Skandal, dass diese Menschen bis zum Ende des letzten Jahres kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Hier hat Gott sei Dank, nicht zuletzt auf Drängen des VdK, das neue Gesetz positive Änderungen gebracht.“, so Willeke in seinen Ausführungen zu Beginn der Informationsveranstaltung.
Gisela Haßler stellte in ihrem Vortrag zunächst die Pflegestützpunkte im Kreis Olpe vor und erläuterte deren Aufgaben. Neben der Pflegeberatungsstelle beim Kreis Olpe gibt es zwei Pflegestützpunkte in Olpe (AOK NordWest und IKKclassic) und einer in Meggen (Knappschaft). Diese Pflegestützpunkte sind zuständig für die Versicherten aller Krankenkassen und dazu verpflichtet, die Versicherten und ihre Angehörigen sowohl im Pflegestützpunkt als auch zu Hause zu beraten und unter anderem bei der Vorbereitung von Anträgen zu unterstützen.
Weiterhin informierte Haßler über die Änderungen durch das ab 1. Januar 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz. Zum einen gibt es statt der bisherigen drei Pflegestufen jetzt fünf Pflegegrade mit einem neuen Begutachtungsverfahren. Während bisher bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen überwiegend die körperlichen Gebrechen betrachtet wurden, können jetzt auch Demenzkranke besser einbezogen werden, da auch geistige und psychische Einschränkungen bei der Einstufung berücksichtigt werden.
Haßler erläuterte die sechs Bereiche, die der begutachtende Medizinische Dienst bei der Festlegung der Pflegebedürftigkeit messen muss und wie die einzelnen Punkte gewichtet werden. Sie beantwortete direkt die Fragen der Zuhörer und gab Tipps, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie sie kombinierbar beziehungsweise austauschbar sind. Für manche Zuhörer war es verblüffend, dass gemäß ihren Ausführungen die regelmäßige Bereitstellung der Medikamente für einen Pflegebedürftigen bereits als wichtige pflegerische Leistung betrachtet werden muss.