Informationsabend beim VdK Ortsverband Wenden

Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung


Gerd Willeke, Vorsitzender des VdK-Ortsverbands Wenden, begrüßt Gisela Haßler von der Pflegeberatung des Kreises Olpe (von rechts). von privat
Gerd Willeke, Vorsitzender des VdK-Ortsverbands Wenden, begrüßt Gisela Haßler von der Pflegeberatung des Kreises Olpe (von rechts). © privat

Wenden. Der VdK Ortsverband Wenden wollte bei seinem diesjährigen Informationsabend seine Mitglieder über die Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung informieren und hatte dazu die Diplom-Sozialpädagogin Gisela Haßler von der Pflegeberatungsstelle des Kreises Olpe eingeladen. Etwa 50 Mitglieder waren dieser Einladung in den Saal des Restaurants Zeppenfeld gefolgt.


Gerd Willeke, der Vorsitzende des Ortsverbandes, begrüßte Gisela Haßler und informierte eingangs über die Bedeutung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Jeder kann unerwartet in eine Situation kommen, wo er selbst  oder ein naher Angehöriger  auf Pflege angewiesen ist. Bereits jetzt gibt es im Bundesland NRW mehr als 580.000 Pflegebedürftige, von denen etwa ein Viertel in stationärer Pflege und drei Viertel zu Hause versorgt werden. Bedingt durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung wird geschätzt, dass bis zum Jahre 2050 die Zahl der Pflegebedürftigen in der gesamten Bundesrepublik auf über 4,5 Millionen ansteigen wird.

Noch drastischer sind die Zahlen bei den Demenzerkrankungen: Die Zahl der Menschen mit Demenz wird sich  in NRW von derzeit 320.000 bis zum Jahr 2050 auf mehr als 600.000 verdoppeln. „Es ist ein Skandal, dass diese Menschen bis zum Ende des letzten Jahres kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Hier hat Gott sei Dank, nicht zuletzt auf Drängen des VdK, das neue Gesetz positive Änderungen gebracht.“, so Willeke in seinen Ausführungen zu Beginn der Informationsveranstaltung.
Alarmierende Zahlen
Hinzu kommt der erhebliche Mangel an Pflegepersonal. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung fehlen allein in NRW bis zum Jahr 2030 rund 100.000 Pflegefachkräfte. Ohne die Arbeit pflegender Angehöriger und anderer Ehrenamtlicher würde die Zahl noch um ein Vielfaches höher liegen. Willeke: „Hinter diesen alarmierenden Zahlen verbergen sich Einzelschicksale, verbergen sich pflegebedürftige Menschen mit den unterschiedlichsten Problemen.“

Gisela Haßler stellte in ihrem Vortrag zunächst die Pflegestützpunkte im Kreis Olpe vor und erläuterte deren Aufgaben. Neben der Pflegeberatungsstelle beim Kreis Olpe gibt es zwei Pflegestützpunkte in Olpe (AOK NordWest und IKKclassic) und einer in Meggen (Knappschaft). Diese Pflegestützpunkte sind zuständig für die Versicherten aller Krankenkassen und dazu verpflichtet, die Versicherten und ihre Angehörigen sowohl im Pflegestützpunkt als auch zu Hause zu beraten und unter anderem bei der Vorbereitung von Anträgen zu unterstützen.
Tipps zur Erhaltung der gewohnten Umgebung
Ebenfalls beraten sie, durch welche Veränderungen in den Wohnungen die Versicherten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, und welche finanzielle Unterstützung gegebenenfalls bei diesen Maßnahmen zu erwarten sind. Themen der Beratungsgespräche können auch Training und Pflegekurse für Angehörige sein.

Weiterhin informierte Haßler über die Änderungen durch das ab 1. Januar 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz. Zum einen gibt es statt der bisherigen drei Pflegestufen jetzt fünf Pflegegrade mit einem neuen Begutachtungsverfahren. Während bisher bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen überwiegend die körperlichen Gebrechen betrachtet wurden, können jetzt auch Demenzkranke besser einbezogen werden, da auch geistige und psychische Einschränkungen bei der Einstufung berücksichtigt werden.
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Haßler erläuterte die sechs Bereiche, die der begutachtende Medizinische Dienst bei der Festlegung der Pflegebedürftigkeit messen muss und wie die einzelnen Punkte gewichtet werden. Sie beantwortete direkt die Fragen der Zuhörer und gab Tipps, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können und wie sie kombinierbar beziehungsweise austauschbar sind. Für manche Zuhörer war es verblüffend, dass gemäß ihren Ausführungen die regelmäßige Bereitstellung der Medikamente für einen Pflegebedürftigen bereits als wichtige pflegerische Leistung betrachtet werden muss.
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