Gemeinde Wenden sucht Schiedsfrau oder Schiedsmann

Wichtiges Ehrenamt für die Gesellschaft


Wenden sucht eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. von Symbol Nils Dinkel
Wenden sucht eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. © Symbol Nils Dinkel

Wenden. Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Seit 1827 existiert das Schiedsmannswesen. Die Gemeinde Wenden sucht ehrenamtliche Bewerbe für diese Aufgabe.


Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzungen unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist. Schiedsfrauen und -männer haben keine richterliche Entscheidungsgewalt. Vielmehr dient ihr schlichtender Einsatz dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.
Voraussetzungen
Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, müssen Interessenten besondere Voraussetzungen erfüllen, die im Schiedsamtsgesetz NRW geregelt sind:
  • die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
  • sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • der Wohnsitz sollte im Schiedsamtsbezirk sein.
Zur Schiedsperson kann nicht berufen, wer
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • unter Betreuung steht,
  • zwar nicht unter Betreuung steht, aber in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Wenden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht bestellt. Während ihrer Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Unterstützung durch den Siegener Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung.
Bewerbungen bis 30. April
Bürger, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, können sich bis zum 30. April bei der Gemeinde Wenden bewerben. Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben beinhalten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Beruf
  • Adresse, Telefonnummer, Emailadresse (falls vorhanden)
  • kurzer Lebenslauf
Die Unterlagen können postalisch an die Gemeinde Wenden, Hauptstr. 75, 57482 Wenden gesendet werden und mit dem Hinweis „Bewerbung Schiedsamt“ versehen werden. Bewerbungen werden auch digital unter bewerbungen@wenden.de entgegen genommen.

Weitere Fragen beantwortet der zuständige Fachbereichsleiter Rupert Wurm telefonisch unter 02762 / 406 519 oder per E-Mail unter r.wurm@wenden.de.
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