Feuerwehreinsatz in Möllmicke: Abraumfeuer geriet außer Kontrolle

Muss der Verursacher den Einsatz bezahlen?


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Durch ihr beherztes Eingreifen konnte die Feuerwehr schlimmeres verhindern. von Kai Osthoff
Durch ihr beherztes Eingreifen konnte die Feuerwehr schlimmeres verhindern. © Kai Osthoff

Möllmicke. Die unangemeldete Abbraumverbrennung eines 60-jährigen Mannes in einem Waldstück in Möllmicke hat am Donnerstagnachmittag, 21. April, zu einem Feuerwehreinsatz für etwa 30 Einsatzkräfte und neun Einsatzfahrzeuge der Feuerwehreinheiten Gerlingen und Wenden geführt.


Auf einer Fläche von 500 Quadratmetern brannte ein Waldstück oberhalb der Straße am Buchhagen. Der Verursacher des Feuers war vor Ort. Offensichtlich war, dass das Feuer außer Kontrolle geraten war.

Zunächst waren die Brandbekämpfer mit dem Einsatzstichwort „Feuer 1“ alarmiert worden. Doch schon auf der Anfahrt wurde gegen 16.21 Uhr das Stichwort auf „Feuer 2“ erhöht.

Mehrere Tanklöschfahrzeuge brachten Wasser aus Hydrantennetz

Mit der Konsequenz, dass 30 Einsatzkräfte und neun Einsatzfahrzeuge an der Einsatzstelle oberhalb einer Wiese an der Straße „Am Buchhagen“ waren. Mit mehreren Schläuchen wurde die trockene Waldfläche, die beim Eintreffen der Feuerwehr im Vollbrand stand, abgelöscht.

Mit mehreren Tanklöschfahrzeugen wurde im Pendelverkehr Wasser aus dem Hydrantennetz an die Einsatzstelle gebracht. Mit Harken wurde das verbrannte Holz auseinandergezogen, großzügig bewässert, um auch möglichst alle Glutnester im Keim zu ersticken.

Abraumfeuer müssen bei Kommune angemeldet werden

Noch während die Feuerwehr mit den Löscharbeiten beschäftig war, nahm die Polizei die Ermittlungen auf. Da die Feuerwehr keine Kenntnis von diesem Feuer hatte, erklärte Christopher Quast, Pressesprecher der Feuerwehr Wenden: „Derartige Abraumfeuer müssen immer bei der zuständigen Kommune angemeldet werden.

Dann weiß auch die Kreisleitstelle davon. Im Endeffekt muss die jeweilige Behörde in solchen Fällen klären, ob der Verursacher möglicherweise den Feuerwehreinsatz bezahlen muss“.

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