Energiewende: Neue Förderoffensive in der Gemeinde Wenden
Zwei neue Programme beschlossen
- Wenden, 09.09.2022
- Verschiedenes
Wenden. Der Rat der Gemeinde Wenden hat am Mittwoch, 7. September zwei neue Förderprogramme beschlossen (LokalPlus berichtete) - den Heizungstausch und eine Thermographie-Förderung. Da die Aufnahme von Wärmebildern von Gebäuden nur in der kalten Jahreszeit sinnvoll ist, startet dieses Programm erst im November.

Die Gemeinde Wenden hat das Ziel, die Zahl der Heizungen im Gemeindegebiet zu verringern, die auf fossilen Energieträgern basieren. Dabei unterstützt die Gemeinde Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Antragsteller mit Sitz in der Gemeinde Wenden. Die auszutauschende Heizungsanlage muss älter als zehn Jahre sein. Sofern der Tausch gegen eine elektrische Wärmepumpe bezuschusst werden soll, ist der Bezug oder die Eigenproduktion von Ökostrom nachzuweisen, beispielsweise mit der eigenen Photovoltaikanlage.

Bei der Gestaltung der Förderrichtlinie orientierte die Verwaltung sich an der erfolgreichen Vorgängerförderung, dem 100-Dächer-Programm, und den Förderprogrammen, die es bereits von Bund und Land gibt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die anderen Programme hier keine Einschränkungen vorgeben. Tauschwillige können zusätzlich zum lokalen Förderprogramm noch die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Wichtig ist lediglich, dass die Fördersumme 60 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen darf.

Gerade bei älteren Häusern ist der Einsatz einer Wärmepumpe aufgrund fehlender Flächenheizung schwierig bis unmöglich. Für diesen Fall wäre auch die Bezuschussung einer Biomasseanlage (z. B. Biomassepellets oder Hackschnitzel bzw. Scheitholz) möglich. Dabei müssen Emissionsgrenzwerte für Feinstaub eingehalten werden.


Anträge können ab Samstag, 1.Oktober, (für das Thermographie-Programm ab dem Dienstag, 1. November) digital über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Wenden gestellt werden. Auf gesonderte Anfrage werden das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie auch analog zur Verfügung gestellt.
Zu beachten ist, dass die neue Heizung erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids bestellt werden darf. Eine Kontaktaufnahme mit der Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Wenden, Katrin Schröder ( Tel.: 02762/406 -514 oder E-Mail: k.schroeder@wenden.de) bei Unklarheiten oder offenen Fragen ist ausdrücklich erwünscht.
