Durch Beschulungsvereinbarung: Losverfahren am SGO ist vom Tisch
Wendener und Olper Schüler gleichgestellt
- Wenden, 19.03.2026
- Schule & Bildung , Politik
- Von Wolfgang Schneider
Wenden/Olpe. Der Wendener Gemeinderat hat am Mittwoch, 18. März, grünes Licht für den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit der Kreisstadt Olpe gegeben. Damit soll für Planungssicherheit am Städtischen Gymnasium Olpe (SGO) gesorgt und vermieden werden, dass das Los über die Aufnahme von Fünftklässlern am SGO entscheidet.

Die Entscheidung fiel einstimmig. Jetzt muss die Vereinbarung von den Bürgermeistern beider Kommunen unterzeichnet werden, damit sie ab Sommer in Kraft treten kann. Die Vereinbarung sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler aus Wenden, die sich am SGO anmelden, denen aus Olpe gleichgestellt werden.





Zum Hintergrund: Die Anmeldezahlen am Städtischen Gymnasium Olpe übersteigen die vorhandenen Kapazitäten. Das liegt daran, dass das SGO nicht nur für Kinder aus der Kreisstadt attraktiv ist, sondern auch viele Anmeldungen aus den Nachbarkommunen Wenden und Drolshagen kommen. Eine Ausnahmegenehmigung, wie sie in den vergangenen Jahren von der Bezirksregierung erteilt worden war, ist nicht mehr möglich.
Somit stand ein Losverfahren im Raum. Dann hätte am SGO sozusagen der Zufall entschieden, ob Fünftklässler aufgenommen werden – unabhängig von Wohnort und Schulempfehlung der Grundschule. Um dieses Lotteriespiel zu vermeiden, hat man die Beschulungsvereinbarung ausgehandelt.



Sie soll nicht nur für Planungssicherheit am SGO und bei allen betroffenen Familien sorgen, sondern bezieht auch die Gesamtschule Wenden mit ein. Wenn die Fünfzügigkeit der Gesamtschule gefährdet ist, kann die Gemeinde Wenden die Beschulungsvereinbarung jährlich kündigen. „Gemeinsames Ziel der Kreisstadt Olpe und der Gemeinde Wenden ist die langfristige Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes in den Oberstufen des Städtischen Gymnasiums und der Gesamtschule Wenden“, heißt es in der Vereinbarung.

Sie enthält auch Vorgaben, was zu tun ist, wenn Wendener Eltern ihr Kind am SGO anmelden möchten, aber nur eine Haupt- oder Realschulempfehlung oder eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung vorliegt.

Dann müssen sich die Eltern verpflichtend von einem gemeinsamen Team von Schulleitungsmitgliedern des Gymnasiums Olpe und der Gesamtschule Wenden beraten lassen. Anschließend können sie entscheiden, an welcher Schule sie für ihr Kind die Aufnahme beantragen möchten.
Im Gemeinderat fiel die Zustimmung zur Beschulungsvereinbarung einstimmig aus. „Das ist ein Kompromiss, mit dem alle gut leben können“, fand Elmar Holterhof (Grüne). Das Ziel, das Schulangebot am SGO und der Gesamtschule langfristig zu sichern, werde damit erreicht.
