Awo informiert über Patientenverfügung


 von Symbol © Ralf Kalytta / lia
© Symbol © Ralf Kalytta / lia

Am Freitag, 12. Juni, referiert ab 18 Uhr Clemens Hoff (Fachanwalt für Medizinrecht aus Köln) in der Awo-Begegnungsstätte an der Wendebachstraße 9 in Wenden zum Thema „Patientenverfügung“.


Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 erstmals die Patientenverfügung definiert. In einer sogenannten „Patientenverfügung“ kann ein Patient schriftlich mitteilen, welche Maßnahmen er in konkreten Situationen wünscht bzw. ablehnt. Wenn diese dann alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist sie für die später behandelnden Ärzte, Betreuer und Pfleger bindend. In seinem Vortrag wird Clemens Hoff erläutern, was unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist und wie diese aufgebaut ist. Wichtige Fragen sind auch: Was passiert, wenn ein Patient die Verfügung nicht mehr will? Oder auch, wann tritt sie in Kraft? Nach dem Vortrag werden Sie die Möglichkeit haben Fragen an den Referenten zu stellen. Eingeladen sind alle Interessierten, eine Mitgliedschaft in der Awo ist nicht erforderlich. (LP)
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