Aufhebung des Glasverbots steht weiter aus

Wirt mit Kirmesregelung nicht einverstanden / Bergstraße bleibt Risikozone


  • Wenden, 03.03.2016
  • Von Sven Prillwitz
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Über die Aufhebung des Glasverbots mit Ausnahme des Bereichs Bergstraße bei der Wendener Kirmes will der Rat im April entscheiden. von Thomas Fiebiger
Über die Aufhebung des Glasverbots mit Ausnahme des Bereichs Bergstraße bei der Wendener Kirmes will der Rat im April entscheiden. © Thomas Fiebiger

Eigentlich hatte der Beschluss als reine Formsache gegolten, nun verschiebt sich die Entscheidung auf die nächste Ratssitzung im April: Die Gemeindeverordneten wollten in ihrer Sitzung am Mittwoch, 2. März, ursprünglich den Ausschank und Verkauf von Getränken in Gläsern bei der „Wendsche Kärmetze“ wieder genehmigen. Per Allgemeinverfügung sollte für den Bereich Bergstraße allerdings ein generelles Glasverbot gelten. Weil ein Wirt sich mit dieser Regelung nicht einverstanden zeigte, Weil ein Wirt sich mit dieser Regelung nicht einverstanden zeigte, zog Bürgermeister Bernd Clemens die Sitzungsvorlage von der Tagesordnung zurück. Vor der Beschlussfassung soll das Vorhaben geprüft werden.


Die Bergstraße gilt laut Sitzungsvorlage im Bereich der Ausschankstände Stahl, Arns/Junge und Zeppenfeld als Risikozone. Vor dem Jahr 2001 und der Plastikbecherpflicht hätten sich Kirmesbesucher vor allem hier immer wieder an herumliegenden Glasscherben verletzt. Gläser und Flaschen seien trotz „in ausreichender Anzahl vorhandener Müllcontainer“ abgestellt und fallen gelassen und darüber hinaus bei körperlichen Auseinandersetzungen als Waffen verwendet worden. Das „Scherbenmeer“ habe nach der Kirmes nicht nur die Aufräumarbeiten erschwert, sondern Polizei und Rettungsdienste bei ihrer Arbeit behindert und die Reifen der Einsatzfahrzeuge beschädigt. Außerdem durften hochprozentige Getränke auf dem Kirmesgelände im vergangenen Jahr erst ab 21 Uhr ausgeschenkt werden. Damit hatte die Gemeinde einer Bitte der Kreispolizeibehörde Olpe entsprochen, die eine deutlich erhöhte Gewaltbereitschaft alkoholisierter Besucher ausgemacht hatte – und zwar im Bereich Marktplatz/Bergstraße und Einmündung Kampstraße.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit
„Es ist somit zu erwarten, dass ohne geeignete ordnungsbehördliche Maßnahmen im Bereich der Bergstraße erneut Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Glas und Scherben (…) auftreten“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Als örtliche Ordnungsbehörde erlässt die Gemeinde daher ein „räumlich und zeitlich begrenztes Mitführverbot von Glasbehältnissen per Allgemeinverfügung“, das laut Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 35) möglich sei. Das Glasverbot soll in enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, dem Rettungsdienst des Kreises sowie dem Deutschen Roten Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr Wenden an den Kirmestagen durchgesetzt werden. Von dem Verbot im Bereich Bergstraße ausgenommen sind Getränkelieferanten und „Personen, die das Glas offensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Gebrauch mit sich führen“. Auf dem übrigen Festgelände dürfen Getränke in Gläsern ausgeschenkt werden; für jedes Glas wird ein Pfand in Höhe von 1 Euro fällig. Auch an der Pfandpflicht für Plastikbecher will die Gemeinde festhalten. Ratsmitglieder und einige Bürger hatten sich für eine Aufhebung des generellen Glasverbots eingesetzt. Seit 2001 wurden Getränke bei der „Wendsche Kärmetze“ ausschließlich in Plastikbechern mit einem Fassungsvermögen von 0,25 Litern ausgeschenkt.
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