Als Wendener Unternehmen ins neue Online-Branchenbuch

Jetzt Eintrag anmelden


Symbolfoto. von Unsplash / John Schnobrich
Symbolfoto. © Unsplash / John Schnobrich

Wenden. Die Gemeinde Wenden plant, Anfang 2024 eine neue Homepage zu veröffentlichen. Das neue Online-Branchenbuch gibt einen aktuellen und einfachen Überblick über die in der Gemeinde Wenden angebotene Branchenvielfalt.


Alle Unternehmen im Gemeindegebiet haben die Möglichkeit, ihre eigenen Firmendaten für die Veröffentlichung auf der neuen Homepage einzustellen. Ebenso soll hier kleineren Firmen und Institutionen eine Plattform zur Darstellung gegeben werden.

Kostenloses Angebot

Mit ihrem Eintrag auf der Gemeinde-Homepage tragen die Unternehmen zur Gestaltung der Internetpräsentation der Gemeinde bei und bieten Bürgern und Kunden eine interessante und hilfreiche Plattform. Der Eintrag ist ein Service für alle Unternehmen im Gemeindegebiet und kostenlos.

Voraussetzung ist zum einen der Sitz des Unternehmens in der Gemeinde Wenden. Außerdem erfolgt die Aufnahme lediglich nach Branchen mit Tätigkeitsschwerpunkten laut der Rubriken. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht nicht.

Aufnahme ausschließlich über Bürger-Serviceportal

Unternehmen und deren Beauftragte können die Anmeldemöglichkeit innerhalb des Bürger-Serviceportals der Gemeinde nutzen. Dieses ist unter folgendem Link zu erreichen:

Das notwendige Formular findet man im Bereich „Gewerbe“. Im Eingabeformular sollten möglichst alle relevanten Felder ausgefüllt werden – insbesondere Name, Branche, Anschrift und Telefonkontaktmöglichkeit. Die Webkoordination prüft die Einträge und gibt diese anschließend zur Veröffentlichung frei.

Die Anmeldung in diesem Portal die einzige und ausschließliche Möglichkeit zur Aufnahme. Inhalte der alten Homepage werden nicht übernommen.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Branchenverzeichnisses kann keine Gewähr übernommen werden, da die Unternehmen sich selbst eintragen. Die Haftung für Schäden jedweder Art, die sich aus der Verwendung dieser Daten ergeben können, wird deshalb ausdrücklich ausgeschlossen.

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