THG-Prämie ab 2022: Geld verdienen mit dem Elektroauto

Zuverdienstmöglichkeit leicht gemacht


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Christian Baumhoff. von Grafik: Sophia Poggel
Christian Baumhoff. © Grafik: Sophia Poggel

Kreis Olpe. Die THG-Prämie bietet Haltern von reinen Elektrofahrzeugen eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Halter können durch das Elektrofahrzeug eingespartes Treibhausgas “weiterverkaufen“. Das Ziel der Bundesregierung mit dieser Möglichkeit ist, dass klimafreundliche Fortbewegung günstiger und klimaschädliche Mobilität teurer wird. Die wesentlichen Aspekte und Fragen dazu werden im neuen Teil der Serie „Ratgeber Steuern“ dargestellt.


Im Folgenden werden die Anforderungen und die steuerlichen Regelungen erläutert:

Zum Begriff THG-Prämie

Bereits seit 2019 können Emissionseinsparungen von reinen Elektrofahrzeugen (keine Hybride/REEV) auf die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet werden. Somit bedeutet jede geladene Kilowattstunde Strom eine Treibhausgasminderung, die sich an „quotenverpflichtete“ Unternehmen (alle Unternehmen, die mindestens 5.000 Liter fossile Brennstoffe in Umlauf bringen) verkaufen lässt.

Schadstoffausstoßende Mineralölkonzerne haben zur Vermeidung von Strafzahlungen und zum Vorteil von E-Fahrzeughaltern mit dem Erwerb von THG-Quoten die Möglichkeit, ihre Emissionen zu kompensieren.

Erweiterung Regelungsumfang ab 1. Januar 2022

Seit dem 1. Januar 2022 sind per Definition alle Betreiber von sogenannten Ladepunkten Eigentümer der THG-Quote und haben folglich das Recht, damit zu handeln bzw. diese zu verkaufen. Ladepunktbetreiber im Sinne dieser Regelung ist jeder Halter eines rein elektrisch betriebenen, auf ihn oder sie zugelassenen Fahrzeugs, da das Fahrzeug als Ladepunkt gilt.

Anwendungszeitraum

Die Regelung gilt ab Jahresbeginn 2022 bis 2030 (Kalenderjahr).

Elektrofahrzeuge

Prämienberechtigt ist jedes auf seinen Fahrzeugbesitzer zugelassene Elektrofahrzeug (E-Auto/-Nutzfahrzeug/-Bus/-Motorrad/-Roller), unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde; einzige Voraussetzung ist die Eintragung des „Halters“ in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kraftfahrzeugschein). Mit einer entsprechenden Bestätigung des Halters, einer sogenannten Freigabebescheinigung, können die Auszahlungen von Prämien auch an andere Personen erfolgen. Nicht zulassungspflichtige Elektrofahrzeuge, die zum Betrieb lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigen wie z.B. kleine E-Scooter, sind somit nicht prämienberechtigt.

THG-Quote entsteht durch Zulassung

Ertragsbesteuerung der THG-Prämie

Prämienberechtigt sind alle Elektrofahrzeuge gemäß vorgenannter Definition unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Privat- oder Betriebsvermögen. Zur jeweiligen Steuerpflicht gilt nach herrschender Verwaltungsauffassung Folgendes:

a) für Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Ertragsteuerlich handelt es sich bei Auszahlung von THG-Prämien um steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

b) für Fahrzeuge im Privatvermögen

Die Prämienzahlung unterliegt als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommensbesteuerung.

Begründung (zu Fahrzeuge im Privatvermögen):

Die THG-Quote unterliegt als handelbares (immaterielles) Wirtschaftsgut den Regelungen des § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) und damit den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen über Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern; allerdings mangelt es hier in der Person des Fahrzeughalters am „entgeltlichen“ Erwerbsvorgang, denn die THG-Quote entsteht aufgrund der durch die geschätzte Strommenge eingesparten THG-Emissionen und dem Nachweis der Zulassungsbescheinigung jährlich neu.

Kurz: Die THG-Quote entsteht durch Zulassung, nicht durch entgeltlichen Erwerb (des Fahrzeugs).

Die Quote ist unabhängig

Umsatzbesteuerung der THG-Prämie

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Umsätze, welche die verschiedenen Beteiligten im THG-Quoten-Handel generieren, hat die Finanzverwaltung bisher nur punktuell Stellung genommen.

So hat die Finanzverwaltung bislang lediglich deutlich gemacht, dass private Fahrzeughalter durch den Verkauf der THG-Quoten – auch über mehrere Jahre hinweg – nicht unternehmerisch tätig sind und damit nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Veräußern hingegen Unternehmer ihre THG-Quoten für unternehmerisch zugeordnete Fahrzeuge, unterliegt dies als Teil ihrer gesamtunternehmerischen Tätigkeit der Umsatzsteuer.

Haltedauer des Fahrzeugs

Im Gegensatz zum Umweltbonus von derzeit bis zu 9.000 Euro bei Erwerb eines E-Autos, an den die BAFA eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten (bei Unterschreiten besteht eine Rückzahlungsverpflichtung) knüpft, ist die THG-Quote von der staatlichen Elektro-Kaufprämie völlig unabhängig, d.h. prämienberechtigt ist der jeweils aktuelle Halter für ein Kalenderjahr. Bei einem kurzfristigen Eigentümerwechsel ist der neue Halter für das laufende Kalenderjahr allerdings durch die (im Antrag anzugebende) Fahrgestellnummer des Fahrzeugs geblockt.

Berechnung der THG-Quote

Wie berechnet sich die THG-Quote für Elektroautos?

Die Grundlage für die Berechnung der THG-Quote bildet der durchschnittlich angenommene Jahresverbrauch pro Elektrofahrzeug. Um Antragstellern unnötig Aufwand zu ersparen, schätzt das Umweltbundesamt den Jahresverbrauch von Elektrofahrzeugen verschiedener Kategorien und berechnet auf dieser Basis die handelbaren Quotenanteile. Für das Jahr 2022 ergeben sich demnach folgende Schätzwerte zum Jahresverbrauch:

-E-PKW (M1): 2.000 kWh

-E-Motorräder / E-Roller (L): 2.000 kWh

-E-Nutzfahrzeuge (N1): 3.000 kWh

-E-Busse (Klasse M3): 72.000 kWh

Die Grundlage für die Berechnung der THG-Quote bildet der durchschnittlich angenommene Verbrauch von 2.000 kWh pro Elektro-Pkw (M1). Dieser wird dann mit dem vom Umweltbundesamt festzulegenden THG-Emissionswert multipliziert. Bei dem derzeit festgelegten Wert ergibt sich für 2022 rechnerisch eine Einsparung von 838 Kilogramm CO2. Diese Einsparung wird anschließend im Rahmen der Treibhausgas-Minderungsquote verkauft. Bezogen auf den Strafzoll von 600 Euro pro Tonne CO2 für die Mineralunternehmen entspricht das Quotenpreisen von 600 EUR x 0,838 t = 502,80 Euro.

Elektromobilität, E-Auto, Ladestation, Strom, Stecker, Akku, laden
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Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen theoretischen Höchstpreis; der genaue Preis der THG-Quote pro E-PKW berechnet sich letztlich anhand des bundesweiten Angebot-Nachfrageverhältnisses und weiteren marktspezifischen, individuellen Faktoren (Provisionen, etc.) der vielen, online im Internet auftretenden Handelsplattformen.

Die tatsächlich zur Auszahlung kommenden THG-Prämien schwanken derzeit je nach Anbieter und E-Auto zwischen rd. 300 EUR und 450 EUR, ein genauer Vergleich der zahlreichen Anbieter und deren Konditionen lohnt sich also. Exemplarisch sei hier auf die Übersicht der „Top-Anbieter bei der THG-Prämie“ des Online-Portals der Zeitschrift Autobild verwiesen (https://www.autobild.de/artikel/thg-praemie-2022-e-auto-beantragen-anbieter-vergleich-21853043.html) .

Laufende Kosten drücken

Fazit:

Die THG-Quote bietet allen Haltern von prämienbegünstigten Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Aufwand die laufenden Kosten für ihre Fahrzeuge zu drücken. Besonders günstig schneiden E-Motorräder/Roller der Fahrzeuggruppe L ab, deren Prämienanspruch dem der Gruppe M1 (E-Pkw) entspricht. Der Prämienantrag ist somit bezogen auf geringere Fahrzeugwerte und laufende Kosten noch attraktiver.

Besonders wichtig:

Wird die Prämie nicht bis zum Jahresende geltend gemacht, fällt der Prämienanspruch für das jeweilige Kalenderjahr an den Staatshaushalt zurück mit entsprechender Verwertungsoption in Richtung Mineralölkonzerne.

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