Wahlbenachrichtigungen: Probleme bei der Zustellung
- Olpe, 01.05.2017
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Wahlbenachrichtigung „nicht zwingend benötigt“ werde, um am 14. Mai in einem Wahllokal abstimmen zu dürfen. Einen Personalausweis vorzulegen, sei bereits ausreichend.
Wer sich eine Ersatzbenachrichtigung für die NRW-Wahl ausstellen lassen möchte, wird gebeten, sich mit dem städtischen Wahlamt telefonisch unter 02761/83-1209 oder 83-1215 in Verbindung zu setzen.