Wahl der Schöffen in Olpe


 von © Irochka / lia
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Olpe. Die Vorschlagsliste der Kreisstadt Olpe für die Wahl der Hauptschöffen sowie der Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Siegen und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung Olpe in der Sitzung am 25. April beschlossen. Die Vorschlagsliste ist in der Zeit vom 14. bis einschließlich 18. Mai, Montag bis Freitag, zu jedermanns Einsicht im Rathaus Olpe, Franziskanerstraße 6, Zimmer 4, während der Dienststunden aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß Paragraf 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Rathaus, Franziskanerstraße 6, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

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