Wahl der Schöffen in Olpe
- Olpe, 04.05.2018


Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß Paragraf 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Rathaus, Franziskanerstraße 6, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
