Verteidiger fordert Freispruch - Staatsanwalt fünfeinhalb Jahre Haft
Messerstecherei in Olper Obdachlosenunterkunft
- Olpe, 13.04.2023
- Verschiedenes , Blaulicht
- Von Lorena Klein
Olpe/Siegen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme haben Staatsanwalt und Verteidiger im Prozess um die Messerstecherei in einer Olper Obdachlosenunterkunft am Landgericht Siegen am Donnerstag, 13. April, in ihren Plädoyers das aus ihrer Sicht angemessene Strafmaß für den 50-jährigen Angeklagten vorgestellt.

Mehrmals habe der Angeklagte, der am Abend des 15. Oktober 2022 zwei seiner Mitbewohner mit einem Messer verletzte (LokalPlus berichtete), betont, dass er das lebensgefährlich verletzte Opfer nicht töten, sondern lediglich verletzen wollte, sagte Staatsanwalt Rainer Hoppmann.
Eine Notwehrsituation könne jedoch vor allem anhand der Spurensicherung widerlegt werden. Blutspuren seien nämlich nicht direkt im Eingangsbereich des Zimmers des Angeklagten, wo der Streit begann, sondern erst im Flur entdeckt worden.





Zeugenaussagen bestätigten, dass es sich bei dem Opfer durchaus um einen gewaltbereiten Mann handle, besonders unter Alkoholeinfluss, fasste Hoppmann zusammen. Daher sei es vorstellbar, dass es eine Reizung des Angeklagten durch das Opfer gegeben habe.
Bei dem Angeklagten habe es bei mehreren Stichen in Körperregionen mit lebenswichtigen Organen mindestens eine bedingte Tötungsabsicht gegeben, so der Staatsanwalt. Das Mordmerkmal der Heimtücke sah er als nicht erfüllt. Jedoch sei davon auszugehen, dass der Angeklagte ohne das Einschreiten eines Mitbewohners weiter zugestochen hätte.

Schuldmindernde Faktoren seien nicht vorhanden. Auch 1,2 Promille im Blut des Angeklagten am Abend der Tat reichten dafür nicht aus. Im Falle des Streitschlichters sei es wahrscheinlich, dass dieser im dynamischen Geschehen versehentlich durch den Angeklagten verletzt wurde.
Somit plädierte Staatsanwalt Hoppmann für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung und forderte dafür eine Haftstrafe von insgesamt fünf Jahren und sechs Monaten.

Einigen Ausführungen der Staatsanwaltschaft schloss sich der Verteidiger des Angeklagten, Marcel Tomczak, an. Jedoch ging er von einer Notwehrsituation seines Mandaten aus. Der Angeklagte sei etwa 30 bis 40 Zentimeter kleiner als das Opfer. Es habe für ihn keine anderen Mittel gegeben, sich gegen das Opfer zu wehren, das bekannt für aggressives Verhalten sei und auch Kampfsport beherrsche.
Dass das Opfer nur Hallo gesagt habe, passe nicht zu den Zeugenaussagen zur Persönlichkeit des Mannes. „Wieso sollte der Angeklagte ohne ersichtlichen Grund ein Messer einsetzen?“, fragte Tomczak. Sein Mandant habe Angst vor weiteren Schlägen gehabt. Deswegen plädierte Tomczak für den Freispruch bezüglich der Körperverletzung des Opfers. Die Verletzung des zweiten Mitbewohners ordnete er als fahrlässige Körperverletzung ein.

Das Mordmerkmal der Heimtücke hielt Verteidiger Tomczak ebenfalls für nicht erfüllt. Der Zustand der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sowie das Erkennen und Ausnutzen dieser Situation seitens des Angeklagten sei nicht gegeben, erklärte er. Vielmehr basiere die Tat auf Erregung und Spontanität und der Angeklagte habe freiwillig aufgehört.
Letztlich äußerte sich auch noch einmal der Angeklagte selbst. „Es war eine Notwehrsituation. Ich habe mich selbst verteidigt, er hat mich angegriffen“, übersetzte der Dolmetscher seine letzten Worte vor dem Urteil, das am Donnerstag, 20. April, um 14 Uhr am Landgericht in Siegen verkündet wird.
