Versuchter Totschlag am Olper Schützenfest: Verurteilter legt Revision ein

Prüfung durch Bundesgerichtshof


  • Olpe, 06.04.2023
  • Blaulicht , Verschiedenes
  • Von Lorena Klein
    Profilfoto Lorena Klein

    Lorena Klein

    Redaktion


    E-Mail schreiben
Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Olpe/Siegen. Das Urteil wurde vergangene Woche am Landgericht Siegen gefällt: Den 19-jährigen Angeklagten im Prozess um die Messerstecherei am Rande des Olper Schützenfestes erwartet eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Nun hat der junge Mann aus Olpe Revision eingelegt.


Das bestätigte die Pressestelle des Landgerichts Siegen auf Nachfrage von LokalPlus am Donnerstag, 6. April. Nun soll das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof geprüft werden. Der Angeklagte hatte nach Verkündung des Urteils eine Woche Zeit, Einspruch zu erheben.

Sein Rechtsanwalt Martin Kretschmer hatte vor der Kammer plädiert, lediglich eine Strafe für Körperverletzung, nicht aber für versuchten Totschlag zu verhängen. Denn an den Messerstichen habe sein Mandant keine Schuld. Sein Begleiter in der Tatnacht, der als Zeuge ausgesagt und dabei die Tat gestanden hatte, sei der wahre Täter.

Für die Kammer stand jedoch schnell fest, dass es sich hierbei um eine Falschaussage handeln musste. Man könne zwar nicht eindeutig sagen, wer in der ersten Auseinandersetzung zugestochen hat, doch für die lebensgefährlichen Verletzungen des zweiten Geschädigten sei zweifelsohne der Angeklagte verantwortlich.

Artikel teilen: