Versammlung von Corona-Kritikern in Olpe ruft Polizei auf den Plan

Personalien der Teilnehmer festgestellt


Topnews
 von Nils Dinkel
© Nils Dinkel

Olpe. Einen großen Polizeieinsatz hat es am Dienstagabend, 21. Dezember, in der Olper Innenstadt gegeben. Hintergrund war eine nicht angemeldete Zusammenkunft. Entsprechende Aufrufe zur Teilnahme hatte es in sozialen Medien gegeben – von Corona-Kritikern unterschiedlicher Ausrichtung. Eine öffentliche Versammlung war jedoch nicht angemeldet worden.


Da eine rechtsextreme Kleinstpartei im Verlauf des Dienstags angekündigt hatte, an der Veranstaltung teilzunehmen, waren laut Polizei „sowohl Auseinandersetzungen innerhalb der Versammlung als auch Gegenproteste nicht auszuschließen“. Sie ging deshalb von einer Gefährdungssituation aus und war nicht nur mit eigenen Kräften im Einsatz, sondern wurde von einer Einheit der Bereitschaftspolizei aus Duisburg unterstützt.

Aufzug begonnen

Wie im Internet zuvor verabredet, versammelten sich die Teilnehmer zunächst am Rathaus und ab ca. 18 Uhr auf dem Marktplatz, von wo sie einen Aufzug begannen. Ein Veranstalter bzw. Leiter der Versammlung habe sich trotz entsprechender Ansprachen vor Ort nicht zu erkennen gegeben, berichtet die Polizei – und weiter:

„Trotz einer entsprechenden Strafvorschrift im Versammlungsgesetz fand damit eine nicht angemeldete Versammlung statt, weshalb durch die Polizei ein Strafverfahren gegen den noch nicht ermittelten Veranstalter bzw. unerkannten Leiter eingeleitet werden musste. Vor diesem Hintergrund musste die Polizei vor Ort Maßnahmen ergreifen, um eine Gefährdung aller Beteiligten sowie unbeteiligter Dritter, wie etwa Passanten und Fußgängern, abzuwehren.“

Versammlungsgesetz beachten

Die Beamten stellten die Personalien der Versammlungsteilnehmer fest, da sie im Hinblick auf die Ermittlung des Veranstalters bzw. Leiters als Zeugen in Betracht kommen. Anschließend löste sich die Versammlung auf, an der sich schätzungsweise 50 Menschen beteiligt hatten. Besondere Vorfälle gab es nicht.

Landrat Theo Melcher betont als Leiter der Kreispolizeibehörde: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Jedem steht es frei, die eigene Meinung kundzutun - selbstverständlich auch gemeinsam mit anderen. Dabei müssen allerdings die Vorgaben des Versammlungsgesetzes beachtet werden. Das gilt auch für Schweigemärsche oder sogenannte Spaziergänge, wenn die Teilnehmenden damit eine kollektive Meinung kundtun wollen.

Landrat Theo Melcher von Kreis Olpe
Landrat Theo Melcher © Kreis Olpe

Die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel ohne vorherige Anmeldung stellt für den Veranstalter oder Leiter eine Straftat dar, zu deren Verfolgung die Polizei gesetzlich verpflichtet ist. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Versammlungen zu schützen. Sie ist aber ebenso verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Versammlung keine negativen Folgen für Unbeteiligte oder die Sicherheit des Straßenverkehrs hat.“

Hintergrund

Das Versammlungsgesetz schreibt vor: Die Absicht, eine Versammlung unter freiem Himmel durchzuführen, ist mindestens 48 Stunden vorab bei der Versammlungsbehörde anzumelden.

Die Behörde kann sich so auf die Versammlung vorbereiten und Absprachen mit dem Veranstalter treffen, damit gemeinsam für eine sichere Durchführung der Versammlung gesorgt werden kann.

Wer eine Versammlung plant, kann ein Anmeldeformular auf der Seite der Kreispolizeibehörde Olpe abrufen.

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