Vergewaltigung: Junger Bulgare muss 3 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis

Vorfall am Rande des Schützenfestes in Lenhausen


  • Olpe, 11.06.2024
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  • Von Wolfgang Schneider
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Amtsgericht Olpe von Adam Fox
Amtsgericht Olpe © Adam Fox

Olpe/Lenhausen. Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung hat das Schöffengericht am Amtsgericht Olpe einen 23-jährigen Mann am Montagnachmittag, 10. Juni, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt und kündigte nach dem Urteil ein, Berufung einzulegen.


Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall am Rande des Schützenfestes in Lenhausen Anfang August 2023. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, einem bulgarischen Staatsbürger, vor, eine 27-jährige Frau, die auf dem Heimweg vom Schützenfest war, angegriffen zu haben. Er soll sie auf eine Wiese in der Nähe der früheren Grundschule geschleppt und sich dort an ihr vergangen haben.

Unterschiedliche Angaben

Das Opfer hatte vor Gericht von einem wahren Martyrium gesprochen, das – da gingen die Angaben auseinander – ein bis drei Stunden gedauert habe. Sie habe sich vehement gegen die Vergewaltigung gewehrt, doch zumindest einmal sei der Täter in sie eingedrungen. Ihre Versuche, um Hilfe zu rufen, habe der Bulgare dadurch vereitelt, dass er sie am Hals gewürgt habe.

Der Angeklagte selbst schilderte das Geschehen in der fraglichen Nacht völlig anders. Die 27-Jährige sei auf ihn zugekommen und habe mit ihm geflirtet. Dann sei man auf eine Dixi-Toilette auf dem Schützenplatz gegangen und die Frau habe sich ausgezogen und auf ihn gesetzt. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen, da er zu betrunken gewesen sei.

Kein Dixi-Klo vorhanden

Am Abend nach der Tat zeigte die Frau, die bis zu jener Nacht noch Jungfrau war, den Vorfall bei der Polizei an. Ärztliche Untersuchungen ergaben Hämatome am rechten Oberarm, kleine Blutungen aus dem Vaginalbereich, leichte Rötungen am Hals und Druckschmerz am Schambein.

In der umfangreichen Beweisaufnahme kamen die Geschädigte, die sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in ärztlicher Behandlung befindet, und zahlreiche Zeugen zu Wort. Eine Kriminalpolizistin, die die erste Vernehmung gemacht hatte, sagte aus, die Aussagen des Opfer seien „schlüssig und nachvollziehbar“ gewesen. Es stellte sich heraus, dass es entgegen der Schilderung des Angeklagten gar keine Dixi-Klos auf dem Schützenplatz gab.

Tat in Bulgarien

Der 23-jährige Bulgare war zudem strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt. Im Dezember 2019 war er in seinem Heimatland in das Haus einer schwangeren Frau eingedrungen, hatte sie vergewaltigt und sich danach nach Deutschland abgesetzt.

Hier wurde er schließlich festgenommen und saß über ein Jahr in Auslieferungshaft, ehe er nach Bulgarien ausgeliefert wurde. Dort wurde er wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Danach kehrte er wieder nach Deutschland zurück.

Seit Januar in U-Haft

Nach der Tat in Lenhausen reiste er wieder nach Bulgarien. Die Ermittler kamen ihm durch Spurenvergleiche in Datenbanken auf die Schliche. Im Dezember 2023 wurde er in Bulgarien festgenommen und im Januar nach Deutschland ausgeliefert, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Während die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als hinreichend belegt ansah und eine Freiheitsstrafe von drei Jahre und zehn Monaten forderte, plädierte der Verteidiger auf Freispruch, da Aussage gegen Aussage stehe. Dieser Meinung schloss sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Witte jedoch nicht an, sondern folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt des Bulgaren will nun Berufung einlegen.

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