Urteil ohne Zweifel: 19-jähriger Messerstecher schuldig gesprochen

Jugendstrafe von sechs Jahren


  • Olpe, 29.03.2023
  • Verschiedenes , Blaulicht
  • Von Lorena Klein
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Olpe/Siegen. Am Landgericht Siegen ist im Prozess zur Messerstecherei am Rande des Olper Schützenfestes am Mittwochnachmittag, 29. März, das Urteil gegen den 19-jährigen Angeklagten verkündet worden. Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sprach den jungen Olper wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.


Der eigentlichen Urteilsverkündung ging eine Anpassung der Anklage voraus. Grund dafür waren mangelnde Beweise und Zeugenaussagen, dass der Angeklagte Eric T. (alle Namen von der Redaktion geändert) den Geschädigten Philipp I. in der Tatnacht ebenfalls mit dem Messer verletzt hat. Die Anklage wurde von gefährlicher Körperverletzung auf vorsätzliche Körperverletzung zum Nachteil des Geschädigten Philipp I. geändert.

Dementsprechend lautete auch das Urteil in dieser Angelegenheit. Bei der Beurteilung der zweiten Auseinandersetzung, die den Geschädigten Felix C. damals in Lebensgefahr brachte, sei die Bewertung der Beweisaufnahme für die Kammer von Anfang an klar gewesen: Der Angeklagte war auch der Täter und hat versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen. Die Kammer ordnete für die beiden Straftaten eine Jugendstrafe von sechs Jahren an.

Auffällige Widersprüche

Bei der detaillierten Begründung des Urteils ging die Vorsitzende Richterin Metz-Horst vor allem auf die versuchte Täuschung durch den Angeklagten und den Zeugen Patrick O. ein. „Der einzige Entlastungszeuge fiel sowohl durch fehlendes Täterwissen auf als auch durch Schilderungen, die diametral zu denen der anderen Zeugen und des Täters standen“, so Metz-Horst. Die Aussagen der Geschädigten und der restlichen Zeugen hätten sich dagegen gedeckt.

Mindestens zehn Stunden habe der Angeklagten seit Oktober per Telefon auf den Zeugen Patrick O. eingewirkt. Als dieser nicht mehr erreichbar war, wurde ein Brief geschrieben. Die kombinierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, die durch den sachverständigenden Psychiater in einer Sitzung dargelegt wurde, spiegele sich nicht nur in den Straftaten, sondern auch im Verhalten gegenüber Patrick O. wieder, so die Richterin. Eric T. habe bei ihm lange Überzeugungsarbeit geleistet.

Eindeutige Identifizierung und Parallelen

Konstanz habe es bei der fiktiven Geschichte, die Patrick O. schließlich im Gerichtssaal vortrug, allerdings nur im Kerngeschehen gegeben. „Es passt einfach nicht zusammen“, schloss Sabine Metz-Horst. Umso plausibler sei, dass die lebensgefährlichen Messerstiche vom Angeklagten ausgeführt wurden, denn dieser wurde von Zeugen und Geschädigten identifiziert.

Auch der Schrei „Der hat ein Messer“ des lebensgefährlich verletzten Opfers Felix C. wurde von vielen Zeugen, einschließlich ihm selbst, erwähnt. Er habe das Messer gesehen und Blickkontakt mit dem Täter gehabt. Dabei handele es sich nicht um Konfabulation aufgrund eines Traumas, so die Richterin.

Gezieltes Vorgehen

„Der Geschädigte wurde absolut akut lebensgefährlich verletzt“, hob sie den Schweregrad der Verletzungen hervor. Mehrere Zentimeter tiefe Stiche beschädigten unter anderem Lunge und Leber. Das gezielte Vorgehen lasse auf einen Tötungsversuch schließen. Trotz Rauschzustand und Persönlichkeitsstörung habe es keine verminderte Steuerungsfähigkeit gegeben.

Schon früh habe der Angeklagte auffälliges Verhalten gezeigt, sei stets im Fokus der Familie gewesen, griff Metz-Horst Aussagen der Eltern auf. Vom Drogenkonsum ihres Sohnes haben sie lange nichts gewusst. In der Gruppe habe der Angeklagte Anerkennung durch Auslebung von Gewalt und Begehung von Straftaten erfahren, so die Vorsitzende Richterin.

Grundlegende Tugenden fehlen

Der Jugendvollzug gehe auch immer mit Erziehung einher, erklärte sie. Zum Beispiel wäre eine Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt denkbar. Er brauche Zeit, um die grundlegenden Tugenden wie Ehrlichkeit und Respekt vor dem körperlichen Wohlbefinden anderer zu lernen.

Der Angeklagte kann innerhalb der nächsten Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Die Staatsanwaltschaft kündigte auf LokalPlus-Nachfrage am Donnerstag, 30. März, an, gegen Patrick O. ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage einzuleiten.

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