UCW Olpe kritisiert: Rechtsverstoß als „redaktionelle Änderung“ getarnt

Genossenschaft Olper Hütte


Das Rathaus der Kreisstadt Olpe. von Sven Prillwitz
Das Rathaus der Kreisstadt Olpe. © Sven Prillwitz

Olpe. Bestürzung macht sich in den Reihen der Fraktion der Unabhängigen Christlichen Wählergemeinschaft (UCW) im Rat der Stadt Olpe breit. Im Juni 2022 hatte der Bürgermeister in der Vorlage über die Gründung einer Genossenschaft für den Wohnungsbau auf dem Grundstück einer Industriebrache auf der Olper Hütte noch mit einer Satzungsregelung geworben, die der Stadt Olpe die Mehrheit im Aufsichtsrat zusicherte.


Dies war auch Gegenstand der Beratungen im Stadtrat und den Ausschüssen. Nicht wenige Ratsvertreter hätten sich erst durch die Mehrheitsregelung zu einem Ja zur Genossenschaft durchgerungen, erklärt die UVW. Schließlich sei diese Regelung von großer Bedeutung gewesen, weil die Stadt als einziger Genosse erhebliches Eigenkapital einbringen würde.

Nur noch ein statt drei Vertreter

UCW-Fraktionschef Christian Ratte: „Nun wird fast zwei Jahre später im Rahmen von zahlreichen – angeblich nur redaktionellen - Änderungen eben auch dieser Passus geändert. Denn es verstößt gegen das Genossenschaftsgesetz, dass ein Genosse den Aufsichtsrat dominiert. Derzeit werden drei von fünf Aufsichtsratsmitgliedern von der Stadt Olpe gestellt. Künftig darf es nur noch ein Drittel des gesamten Aufsichtsrats – das wäre derzeit nur ein Vertreter – sein.“

In einer Pressemitteilung der UCW heißt es weiter: „Auch dem Bürgermeister, der eine Rechtsaufsicht über die Beschlüsse des Stadtrats ausübt, war der Rechtsverstoß in der Satzung offenbar nicht aufgefallen. Nun hat die in Gründung befindliche Genossenschaft bereits Verbindlichkeiten in Höhe von ca. einer Million Euro angehäuft. Ob der Rechtsverstoß der Verwaltung aufgrund fehlendem Rechtswissen oder mangelnder Sorgfalt nicht aufgefallen ist, ist der UCW noch nicht klar. Eine bewusste Täuschung des Rats möchte die UCW auf gar keinen Fall unterstellen.“

Artikel teilen: