Täuschung oder Unschuld: Staatsanwalt fordert sechs Jahre Haft

Messerstecher-Prozess am Landgericht


  • Olpe, 23.03.2023
  • Verschiedenes , Blaulicht
  • Von Lorena Klein
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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Olpe/Siegen. Im Verfahren in Sachen Messerstecherei am Rande des Olper Schützenfestes steht bald eine Entscheidung an. Bevor am Landgericht Siegen ein endgültiges Urteil gefällt wird, haben Staatsanwalt und die Verteidiger am Donnerstag, 23. März, ihre Plädoyers vorgetragen. Dabei herrscht auf den verschiedenen Seiten noch immer keine Einigkeit über die Schuld des 19-jährigen Angeklagten.


Die Aussagen und Beweise, die dafür sprechen, dass es sich beim Angeklagten Eric T. (alle Namen von der Redaktion geändert) auch um den wirklichen Täter handelt, zogen sich wie ein roter Faden durch das Plädoyer von Staatsanwalt Rainer Hoppmann. Als besonders aussagekräftig hob er dabei hervor, dass das lebensgefährlich verletzte Opfer Felix C. den Angeklagten „mit absoluter Sicherheit“ identifizieren haben könne.

Aufgrund zahlreicher Telefonate und Briefe zwischen dem Angeklagten und seinem damaligen Begleiter und Zeugen Patrick O. ging er von einer Absprache zwischen den beiden aus, die darauf ziele, einen Freispruch oder eine mildere Strafe zu erhalten. Auffällig seien dabei allerdings einige Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten in den Aussagen beider junger Männer gewesen.

„Gravierende Manipulation“

Auch decke sich das Geständnis von Patrick O. nicht mit dem Bericht der Jugendgerichtshilfe, an die er sich mit einem Elternteil gewandt und die Tat damals noch bestritten hatte. Dort habe er erzählt, in einen Brief des Angeklagten um eine Falschaussage gebeten worden zu sein.

„Es handelt sich hier um eine falsch verstandene Freundschaft und eine gravierende Manipulation des leicht beeinflussbaren Zeugen“, kommentierte der Staatsanwalt.

Staatsanwalt plädiert für Jugendstrafe

Der Angeklagte habe den Geschädigten Philipp I. auf jeden Fall angegriffen und sei wahrscheinlich auch für die ersten Messerstiche verantwortlich. In der Auseinandersetzung mit Felix C. habe der Angeklagte mit direkten Tötungsvorsätzen gehandelt, betonte Rainer Hoppmann. Hätte ein junger Mann nicht eingegriffen, wären aus fünf Messerstichen womöglich noch mehr geworden. Die Verletzungen hätten noch immer gravierende Auswirkungen auf das Leben des Opfers.

Der Staatsanwalt sprach dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit zu und plädierte vor dem Hintergrund einer Entwicklungsverzögerung, aber auch der Schwere der Schuld sowie bestehender schädlichen Neigungen und einem Täuschungsversuch, für eine Jugendstrafe von sechs Jahren.

Dieser Einordnung schloss sich auch Dr. Peter-René Gülpen, Verteidiger des Geschädigten und Nebenklägers Felix C., in seiner Schlussrede an. Die Einlassung des Angeklagten sei von vornherein ein Täuschungsmanöver auf Kosten des Zeugen Patrick O. gewesen. “Es war keine Wende oder Überraschung, sondern ein großer Bluff.“ Auch von Reue, Einsicht, Anteilnahme und Reflexion gebe es keine Spur. Noch immer, so ist sich Dr. Gülmen sicher, geht vom Angeklagten ein großes Gewaltpotential aus.

„Da war kein Messer in den Händen meines Mandanten“

Von Anfang an habe sein Mandant behauptet, nicht für die Messerstiche schuldig zu sein, betonte daraufhin Martin Kretschmer, Verteidiger des Angeklagten. An beiden Auseinandersetzungen sei Eric T. zweifellos beteiligt gewesen, habe jedoch nicht zugestochen.

In der ersten Situation habe es aufgrund der Positionen der Beteiligten gar keine Gelegenheit dazu gegeben und auch in der zweiten Auseinandersetzung hätten die Messerstiche von jemand anderem ausgeführt worden sein können, bevor der Angeklagte auf dem Geschädigten Felix C. kniete, argumentierte der Anwalt. Einige Zeugen hätten das Messer zudem nie gesehen und auch für Kretschmer stehe fest: „Da war kein Messer in den Händen meines Mandanten.“

Entschuldigung des Angeklagten

Er sei der festen Überzeugung, dass es sich bei seinem Begleiter und Zeugen Patrick O., der zweimal vor Gericht aussagte und auch gestand, um den wahren Täter handelt. Die widersprüchliche Aussage bei der Jugendgerichtshilfe sei wahrscheinlich durch das Beisein des Elternteils begründet gewesen. Seine Strafe für zweimalige Körperverletzung habe der Angeklagte mit der achtmonatigen Untersuchungshaft Kretschmers Einschätzung nach bereits abgebüßt.

Auch der Angeklagte selbst betonte darauf erneut, auf niemanden eingestochen zu haben. “Ich war dabei und das war schon ein Fehler“, entschuldigte er sich für sein aggressives Verhalten.

Mit unterschiedlichen Auslegungen der Beweislage und verschiedenen Vorstellungen einer angemessenen Strafe endete die Sitzung. Das Urteil wird am Mittwoch, 29. März, am Landgericht in Siegen verkündet.

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