Straßenglätte ursächlich für zwei Unfälle auf L 711

Auch zu Hilfe eilende Freundin kommt vom Weg ab


Zwei Freundinnen kamen mit zwei Autos wegen Straßenglätte ins Rutschen und verunfallten. Sie blieben unverletzt. von Kai Osthoff
Zwei Freundinnen kamen mit zwei Autos wegen Straßenglätte ins Rutschen und verunfallten. Sie blieben unverletzt. © Kai Osthoff

Neuenkleusheim. Während es an manchen Stellen im Kreis Olpe am Montagmittag, 1. März, bereits über zwölf Grad warm war, hat Straßenglätte auf der L 711 zwischen Neuenkleusheim und Stachelau für gleich zwei Unfälle gesorgt.


Hier bewiesen zwei Freundinnen starke Nerven: Eine 20-Jährige war auf dem Weg zur Arbeit und fuhr mit ihrem Kia auf der Neuenkleusheimer Straße. Einige hundert Meter vor der Abzweigung nach Stachelau kam sie auf der extrem glatten Straße ins Rutschen und verlor die Kontrolle über ihr Auto.

Sie drehte sich und kam schließlich auf der Gegenfahrbahn an einer Böschung zum Stehen. Ersthelfer kümmerten sich um die junge Frau, die zwar sehr aufgeregt, aber wohl unverletzt war. Als sie sich etwas gefangen hatte, rief sie mit ihrem Handy eine Freundin an, die sich unmittelbar in ihren Renault-Twingo setzte und die gleiche Strecke wie ihre Freundin fuhr.

Freundin gerät ins Rutschen

Immerhin wollte sie schnell ihrer Freundin zur Hilfe kommen. In der ganzen Aufregung, hatte die 20-Jährige aber vergessen, bei dem eigentlichen Sonnenschein von der glatten Straße zu berichten. Diese Erfahrung musste die Twingo-Fahrerin dann aber selbst machen. Fast an gleicher Stelle wie zuvor ihre Freundin geriet auch sie ins Rutschen und verlor die Kontrolle über ihren Wagen.

Sie kam von der Straße ab und fuhr zwischen zwei Leitplanken eine Böschung hinunter. Mehrere Sträucher fingen das Auto ab. Auch sie verließ den Kleinwagen glücklicherweise unverletzt. Ein Streuwagen wurde verständigt, der die L 711 abfuhr und Salz streute.

Die Bergung übernahm ein Bekannter, der den Twingo mit einem Seil aus der Böschung zog. Den entstandenen Sachschaden bezifferte die Polizei auf mehr als 6.000 Euro.

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