Steuern in Olpe steigen nicht - Archivarstelle bleibt erhalten

Eckpunkte für Haushaltsplan


  • Olpe, 08.09.2023
  • Politik
  • Von Wolfgang Schneider
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Symbolfoto Geld, Finanzen von Pixabay.com
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Olpe. Die Eckpunkte für den städtischen Haushaltsplan 2024 hat die Olper Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung verabschiedet. Diese Eckpunkte sind die Vorgaben der Politik, an die sich der Kämmerer bei der Erstellung des Zahlenwerks halten muss. Wichtig für Grundbesitzer und Unternehmen: Die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer werden im kommenden Jahr nicht erhöht.


Bei der geplanten Streichung der Stelle des Stadtarchivars nach dem Eintritt des derzeitigen Amtsinhabers Josef Wermert rudert der Stadtrat zurück. Dieses Vorhaben war in der Historiker- und Archivarszene in Westfalen auf herbe Kritik gestoßen (LokalPlus berichtete) Der im Stellenplan aufgeführte kw-Vermerk (kw = künftig wegfallend) wird gestrichen und die Vollzeit-Archivarstelle fortgeführt. „Das Stellenbesetzungsverfahren wird so zeitnah wie möglich in die Wege geleitet“, heißt es in den Eckpunkten.

PV-Förderung bleibt erhalten

Ein Fokus liegt auf den Themen Energie und Klima. So soll die Verwaltung zusammen mit der Bigge Energie Pläne für die zukünftige Energiegewinnung in Olpe erarbeiten und vorstellen. Einen Schwerpunkt des städtischen Handelns sollen auch in Zukunft Planungen zum Klimaschutz darstellen. Dabei soll vor allem der Hochwasserschutz eine Rolle spielen. Die Förderung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Dachbegrünungen soll im gleichen Umfang wie bisher weitergeführt werden. Neu aufgenommen wird die Förderung für sogenannte Balkonkraftwerke.

Weitere Aufträge der Politik:

  • Die Verwaltung soll Maßnahmen planen, die den Status der Kreisstadt Olpe als Stadt der Kinderhospizarbeit hervorheben – eventuell durch eine entsprechende Gestaltung des neuen Kreisverkehrs in der Nähe der Firma Kemper.
  • Für die Sanierung der Kreuzkapelle soll ein Zuschuss von 40.000 Euro gewährt werden.
  • Für die noch zu erstellende Förderrichtlinie zur Erhaltung historischer Bausubstanzen sind Haushaltsmittel vorzusehen.
  • In den Haushalt 2024 sollen Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen des Mobilitätskonzepts eingestellt werden.
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