Stadt Olpe veröffentlicht Hinweise zum Winterdienst
- Olpe, 10.02.2018
Olpe. Schnee ist noch nicht in Sicht, der Winter lässt noch auf sich warten. Welche Pflichten für Hauseigentümer und Anlieger beim Räumen und Streuen gelten, hat die Stadt Olpe jetzt auf ihrer Homepage aufgelistet. Auch diverse Tipps sind hier zu finden. Die Verwaltung erinnert daran, dass der Winterdienst „aus Gründen der Verkehrssicherung rechtlich vorgeschrieben“ ist.
- Schnee räumen und Glätte beseitigen
Ein Anlieger ist Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstücks.
Aber auch, wenn der Winterdienst übertragen wurde, bleibt der Anlieger weiterhin in der Verantwortung. Er sollte die Durchführung des Winterdienstes übertragen wurde, bleibt der Anlieger weiterhin in der Verantwortung. Er sollte die Durchführung des Winterdienstes durch Stichproben überprüfen.
Praxistipp
- Schneehaufen
- Streumaterial
Wann muss geräumt und gestreut sein?
- werktags: von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- sonn- und feiertags: von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Bei anhaltendem Schneefall oder bei Eisregen müssen die Winterdienstpflichten unverzüglich nach Beendigung der Niederschläge erfolgen.
Winterdienst auf Gehwegen
Bürgersteige entlang des eigenen Grundstücks sind mindestens in einer Breite von 1 Meter zu räumen und zu streuen.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss ein Streifen in einer Breite von 1 Meter entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden.
Abwesenheit
Bei Abwesenheit (z. B. Urlaub, Arbeit) ist für eine Vertretung zu sorgen, die den Winterdienst übernimmt.
Praxistipp: Streuprotokoll anlegen
Notieren Sie sich, wann (Datum und Uhrzeit) und wie (geräumt und gestreut) Sie den Winterdienst durchgeführt haben und bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf. Im Fall eines Unfalls und damit zusammenhängender Schadenersatzansprüche gegen Sie können Sie damit nachweisen, Ihre Winterdienstverpflichtung erfüllt zu haben.
Wo räumen und streuen die Fahrzeuge der Kreisstadt Olpe?
- Bundes- und Landstraßen
- Kreisstraßen
- Ortsstraßen
Kein nächtlicher Winterdienst
Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet findet in der Zeit von ca. 5.00 Uhr morgens bis maximal 20.00 Uhr abends statt. Eine nächtliche Räum- und Streupflicht gibt es nicht.