Stadt Olpe informiert über Corona-Regeln auf dem Weihnachtsmarkt

2G-Regel zu beachten


Blick auf den Weihnachtsmarkt auf den Olper Marktplatz (Archivfoto). von Olpe Aktiv
Blick auf den Weihnachtsmarkt auf den Olper Marktplatz (Archivfoto). © Olpe Aktiv

Olpe. Die neue Coronaschutzverordnung ist am Mittwoch, 24. November, in Kraft getreten. Die Stadt Olpe gibt einen Überblick, über die gültigen Regelungen für den Historischen Weihnachtsmarkt, der am Donnerstag, 25. November, eröffnet wird.


Wie bereits vorab für den Weihnachtsmarkt in Olpe festgelegt, sieht nun auch die Coronaschutzverordnung die 2-G-Regel vor. Alle Besucher müssen bei der Zugangskontrolle einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorzeigen.

Es gelten Ausnahmen für Kinder bis einschließlich 15 Jahre – hier reichen die regelmäßigen Testungen in den Schulen aus. Da dies auch in der aktuellen Corona-Schutzverordnung maßgeblich ist, wird es für den Weihnachtsmarkt in Olpe keine anderweitigen Sonderregelungen geben.

Vorgaben des Landes NW maßgeblich

Auf Basis dieser Verordnung wird nun von der ursprünglichen, strengeren Vorgabe, dass ab einem Alter von 12 Jahren bereits nur noch Geimpfte und Genese auf den Weihnachtsmarkt dürfen, abgesehen und es werden die generellen Vorgaben des Landes NRW maßgeblich sein. Hier reicht also ein Nachweis über das Alter der Kinder und Jugendlichen.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre müssen eine Schulbescheinigung vorzeigen oder den Nachweis über eine Impfung / Genesung erbringen.

Schnelltestungen ohne Anmeldung

„Wir bitten alle Besucher unaufgefordert an den Zugangskontrollen bereits den entsprechenden Nachweis und ein Ausweisdokument vorzuzeigen. Damit kann die Einlasskontrolle möglichst zügig und unkompliziert vonstattengehen und die Wartezeit verkürzt werden“, bittet Klarissa Hoffmann, Geschäftsführerin des Stadtmarketingvereins Olpe Aktiv.

Am Kurkölner Platz, beim Geschichtsbrunnen, wird es eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich testen zu lassen. Hier wird kurzerhand an den Samstagen und Sonntagen zum 1. und 2. Advent / zum Weihnachtsmarkt eine mobile Teststation stehen. Getestet wird: samstags von 11 bis 20.30 Uhr und sonntags von 11 bis 17 Uhr.

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. „Eine kurze Abfrage in den Apotheken habe gezeigt, dass wochentags eine Terminbuchung für einen Schnelltest notwendig sein werde. Eine Testpflicht und somit die „2-G-Plus-Regelung“ gilt derzeit nicht für Weihnachtsmärkte.

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