Rechtsstreit um Gegenwind-Plakate: Grüne vor Gericht erfolgreich

Einstweilige Verfügung


  • Olpe, 11.11.2020
  • Politik
  • Von Wolfgang Schneider
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    Wolfgang Schneider

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Gegenwind-Banner in Schönau/Altenwenden von privat
Gegenwind-Banner in Schönau/Altenwenden © privat

Olpe. Der Urheberrechtsstreit zwischen dem Ortsverein Olpe von Bündnis 90/Die Grünen und dem Verein Gegenwind Olpe-Drolshagen ist (vorerst) beendet. In der mündlichen Verhandlung am Landgericht Bochum am 5. November haben sich die Grünen durchgesetzt. Die vom Gericht im September erlassene einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.


Worum geht es?

Die Grünen waren von Gegenwind beschuldigt worden, die Urheberrechte des Vereins verletzt zu haben (LokalPlus berichtete). Die Grünen hatten Wahlkampf-Flyer verteilt, in denen Fotografien der von Gegenwind aufgestellten Anti-Windkraftplakate abgedruckt waren und den auf den Plakaten gemachten Aussagen die Argumente der Grünen gegenübergestellt wurden.

Gegenwind hatte in dem Abdruck der Plakatmotive eine Urheberrechtsverletzung gesehen und rechtliche Schritte eingeleitet. Daraufhin war am 10. September eine einstweilige Verfügung ergangen, dass die Grünen die umstrittenen Plakate und Flyer nicht mehr verwenden dürfen.

Was sagen die Grünen?

Der Vorstand des Ortsvereins wertet das Urteil als „großen Er4folg“. In einer Pressemitteilung heißt es: „Nicht nur sah das Gericht die von Gegenwind erhobenen Vorwürfe als unberechtigt an, sondern es räumte auch eigene Versäumnisse im Verfahren ein. Die im September ergangene einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen sind haltlos.“

In der Presseerklärung von Mittwoch, 11. November, heißt es weiter: „Gegenwind hat uns zu Unrecht vor Gericht gezerrt. Die Verwendung der Flyer und Plakate war immer rechtens und die Kosten des Verfahrens wird Gegenwind tragen müssen.“

Was sagt Gegenwind?

Auf Nachfrage von LokalPlus gab der Vorsitzende des Vereins Gegenwind Olpe-Drolshagen-Wenden, Matthias Reißner (Iseringhausen) folgende Stellungnahme ab: „Der Verein wird zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten und dann entscheiden, ob gegen das Urteil ein Rechtsmittel (Berufung) ergriffen wird.

Die sehr überraschende Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch dieselbe Kammer des Landgerichts, die die einstweilige Verfügung erlassen hat, ist auf eine unerwartete Änderung der Rechtsauffassung der Richter zurückzuführen, die so überhaupt nicht vorhersehbar war.“

Reißner betonte, dass es in dem Verfahren nicht um die Kritik der Grünen an den Gegenwind-Aussagen gegen Windräder gegangen sei, sondern nur um den Vorwurf der Verletzung von Verwertungsrechten an den Bildmotiven der Vereinsbanner durch die Grünen.

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