Rathaus Olpe öffnet wieder – mit einigen Vorsichtsmaßnahmen

Auch Stadtbücherei startet


Olpe. Das Rathaus wird sich ab kommenden Montag, 4. Mai, in einem ersten kleinen Schritt der Normalität nähern und sich unter Einhaltung besonderer Vorkehrungen wieder dem Besucherverkehr öffnen.


Dabei gilt für Bürger, die das Rathaus persönlich aufsuchen möchten, folgendes:
  • Soweit möglich sollen Rücksprachen oder Antragstellungen telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ein Termin ist in Angelegenheiten des Bürgerbüros unter 83-1401 sowie in den übrigen Fällen unter 83-0 zu vereinbaren. Selbstverständlich ist auch eine Terminabstimmung per Telefon oder E-Mail mit dem zuständigen Sachbearbeiter möglich.
  • Der Zugang erfolgt – mit Ausnahme der Stadtbücherei sowie Olpe Aktiv – über den Haupteingang an der Franziskanerstraße. Dort werden alle Besucher in einer Besucherliste erfasst. Nach Betreten des Eingangsbereichs werden die Besucher dort abgeholt.
  • In allen Gesprächssituationen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Für die Stadtbücherei sowie Olpe Aktiv gelten folgende Besonderheiten:
  • Die Wiedereröffnung erfolgt am Dienstag, 5. Mai.
  • Der Zugang erfolgt über den bekannten Eingang der Stadtbücherei bzw. Olpe Aktiv.
  • Der Zugang wird nur mit Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gestattet.
  • Die maximale Besucheranzahl wird auf zehn Personen gleichzeitig festgelegt.
  • Ein längerer Aufenthalt in der Bücherei zum Lernen oder Arbeiten ist nicht möglich. Das Angebot beschränkt sich auf die Ausleihe und Rückgabe von Medien.
  • Eine Rückgabe von Medien muss nicht zwingend an einem der ersten Öffnungstage erfolgen, da die Leihfrist für sämtliche verliehenen Medien bis 30. Mai verlängert wird.
An Samstagen bleiben alle Dienststellen bis auf weiteres geschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Bereich der Musikschule. Bei die Musikschule betreffenden Änderungen werden die Eltern sowie Schüler unverzüglich gesondert informiert.
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