Prozessauftakt in Siegen: Messerstiche aus Angst oder in Tötungsabsicht?

Auseinandersetzung in Olper Unterkunft


  • Olpe, 04.04.2023
  • Blaulicht , Verschiedenes
  • Von Lorena Klein
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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Olpe/Siegen. Aufgrund einer Messerstecherei in einer städtischen Obdachlosenunterkunft in Olpe im vergangenen Oktober läuft seit Dienstag, 4. April, am Landgericht Siegen ein Schwurgerichtsverfahren gegen einen 50-jährigen Mann. Er hat zwei Bewohner der Unterkunft mit einem Messer verletzt, wobei einer der beiden in Lebensgefahr schwebte. Der Angeklagte wird unter anderem des versuchten Totschlags beschuldigt.


Nach Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach verlas Staatsanwalt Rainer Hoppmann die Anklageschrift. Ein Bewohner der Olper Obdachlosenunterkunft klopfte demnach am Abend des 15. Oktober 2022 an der Zimmertür des Angeklagten und habe sich erkundigen wollen, ob es ihm gut gehe.

Lebensgefährliche Verletzungen

Unmittelbar darauf sei es zu Gewalt seitens des damals 49-jährigen Angeklagten gekommen. Im Flur habe er mit einer acht Zentimeter langen Messerklinge in den Rücken des Mitbewohners (44) gestochen. Während der Verletzte versuchte, in das Zimmer eines weiteren Bewohners zu flüchten, folgten noch mehr Stiche in andere Körperregionen. Auch nachdem das Opfer zu Boden ging, soll der Angeklagte weiter zugestochen haben.

Als der 33-Jährige, in dessen Zimmer der Geschädigte flüchten wollte, eingriff, bekam auch dieser einen Messerstich ab. Durch den hohen Blutverlust sowie Verletzungen an lebenswichtigen Organen schwebte das erste Opfer in Lebensgefahr. Man könne davon ausgehen, dass der Angeklagte eine Tötungsabsicht hatte, so Staatsanwalt Hoppmann. Deshalb die Anklage: versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie weitere gefährliche Körperverletzung.

Stiche zur Verteidigung

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Marcel Tomczak, gab den Tathergang darauf aus der Sicht seines Mandanten wieder. Der Mitbewohner soll ihm nach Öffnen der Tür direkt einen Faustschlag verpasst haben. Zur Verteidigung habe der Angeklagte daher zum Messer gegriffen und sich entsprechend gewehrt. Er habe Angst gehabt und sei auch körperlich unterlegen.

Als der Gegner wehrlos war, habe er von weiteren Stichen abgelassen. Auch den streitschlichtenden Bewohner habe er nicht verletzen wollen, erklärte der Angeklagte mithilfe seines Verteidigers und Übersetzers.

Aggressives Verhalten des Opfers

In der Videoaufnahme der polizeilichen Vernehmung des Angeklagten in der Nacht des 16. Oktober 2022 räumte er die Messerstiche ebenfalls ein und erzählte, dass der Mitbewohner ihn schon mehrfach geschlagen habe, zuletzt wenige Tage zuvor.

Der erste aussagende Zeuge war bei der Tat selbst nicht dabei, jedoch teilte er mit dem Angeklagten die starke Abneigung gegen das Opfer. Der Bewohner, der gegenüber vom Zimmer des Angeklagten lebt, hatte Verständnis für das Verhalten des Angeklagten und bestätigte die häufige Aggression des Opfers. Der Mann verängstige seine Mitbewohner und sogar Besucher. Keiner vertraue ihm mehr.

„Kein einziges Mal angerührt“

Die beiden Geschädigten, die zu ihren ursprünglichen Terminen nicht erschienen waren, wurden anschließend polizeilich vorgeführt. Das lebensgefährlich verletzte Opfer bestritt, den Angeklagten an jenem Abend geschlagen zu haben. Generell habe er ihn „kein einiziges Mal angerührt“, übersetzte seine Dolmetscherin.

Plötzlich sei die Situation ausgeartet und er habe ein Stechen im unteren Rücken gespürt. An vieles könne er sich kaum erinnern. Nur, dass er in „einer Blutpfütze“ gelegen habe und in das andere Zimmer gekrabbelt sei. Richterin Dreisbach wies ihn darauf hin, dass er den Anfang des Streits bei der Polizei damals anders geschildert habe. „Vielleicht wurde ich falsch verstanden“, erwiderte der Mann.

Des Weiteren erkundigte sich die Richterin nach dem Alkoholisierungsgrad zum Zeitpunkt der Tat. Hier gab der Geschädigte an, nicht betrunken gewesen zu sein. In der Akte finde man jedoch den Wert von 2,23 Promille, stellte Dreisbach die Glaubhaftigkeit dieser Aussage in Frage.

Weiterer Bewohner greift ein

Auch der zweite Geschädigte kam zu Wort. Die genaue Abfolge des Streits hatte der 33-Jährige nicht mitbekommen und auch erst spät realisiert, dass ein Messer im Spiel war. Als er zwischen den Angeklagten und das Opfer ging, bekam er selbst einen Stich ab. Jedoch betonte er den guten und langjährigen Kontakt zum Angeklagten, während er das Opfer als aggressiv beschrieb.

Der Prozess wird am Donnerstag, 6. April, fortgeführt.

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