Pastoraler Raum Olpe-Drolshagen: Maskenpflicht in Gottesdiensten

Kirchen und Kapellen machen von Hausrecht Gebrauch


Symbolfoto Maskenpflicht von Pixabay.com
Symbolfoto Maskenpflicht © Pixabay.com

Olpe/Drolshagen. Durch die Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und die Absprachen der Kirchen mit der Landesregierung ergeben sich insbesondere im Blick auf die Feier der Ostertage und des Weißen Sonntags Neuheiten bei den Hygienemaßnahmen.


So ist bei Gottesdiensten das Einhalten von Abständen weiterhin hilfreich. Die Begrüßungsteams in den Kirchen und Kapellen machen von ihrem Hausrecht Gebrauch, so dass das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Innenraum der Gotteshäuser (nach Möglichkeit FFP2-Maske) nicht zuletzt wegen des praktizierten Gemeindegesangs verpflichtend bleibt.

Wieder erlaubt ist das dauerhafte Auslegen der Gesangbücher, das Befüllen der Weihwasserbecken ab Ostern, das Kollektieren durch Weiterreichen des Kollektenkorbs.

Beim Austausch des Friedensgrußes innerhalb einer Messfeier wird empfohlen, weiter auf Körperkontakt zu verzichten und alternative Formen (etwa Zunicken) fortzuführen. Bei Kreuzwegen, Prozessionen oder bei Begräbnisfeiern auf den Friedhöfen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach wie vor ratsam.

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