Olper Stadtverordnetenversammlung beschließt Straßen- und Wegekonzept

Vorhabenbezogen Transparenz soll her


Symbolfoto zum Thema Verkehr und Straßen. von Nils Dinkel
Symbolfoto zum Thema Verkehr und Straßen. © Nils Dinkel

Olpe. In der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 10. Februar, ist das Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden.


Entsprechend der Novellierung des Straßenbaubeitragsrecht in NRW hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden aufgegeben, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, das vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

Das Konzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen der politischen Gremien über einzelne Straßenausbaumaßnahmen. Ziel ist es vielmehr, vorhabenbezogen Transparenz über geplante beitragsfreie sowie beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördergeldern zur Entlastung der beitragspflichtigen Bürger. Durch die Landesförderungen müssen Anlieger künftig nur noch 50 Prozent ihres individuellen Straßenbaubeitrags nach KAG selbst zahlen.

Stadt Olpe gibt Überblick 

Da die Kreisstadt Olpe bereits in den vergangenen Jahren eine jährliche Übersicht über alle beitragsauslösenden Ausbaumaßnahmen an den städtischen Verkehrsanlagen veröffentlicht hat, musste die bisherige Darstellungsform lediglich noch um die sogenannten Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die keinen Beitragstatbestand nach den gesetzlichen Vorschriften auslösen, ergänzt werden.

Das Konzept gibt somit einen Überblick über die beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Bund), den beitragsauslösenden Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG (NRW) sowie den beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Das Straßen- und Wegekonzept ist zunächst für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung angelegt und wird jährlich fortgeschrieben. Die Kosten für die beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen trägt die Stadt Olpe.

Verlängerte Straßennutzungsdauer

Thomas Stupperich, Leiter des Tiefbauamtes, erklärt: „Durch die seitens der Stadtverwaltung geplanten Unterhaltungsmaßnahmen kann in der Regel eine verlängerte Straßennutzungsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren der öffentlichen Verkehrsanlagen realisiert werden, bevor eine grundlegende Straßenerneuerung notwendig wird.“

Vor Baubeginn informiere man die Anlieger rechtzeitig und umfassend mit einem Planungsbrief oder in Einzelfällen im Rahmen einer Anliegerversammlung über die Ausbaumaßnahmen. „Hier werden im Vorfeld die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten bekanntgegeben sowie eventuelle Ausbaualternativen zur Diskussion vorgestellt.“

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