Ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs


Jedes Jahr zum Stichtag 1. März benötigen Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds einen neuen, gültigen Versicherungsnachweis. 2022 löst grün blau ab. von www.gdv.de
Jedes Jahr zum Stichtag 1. März benötigen Kleinkrafträder wie Roller und Mopeds einen neuen, gültigen Versicherungsnachweis. 2022 löst grün blau ab. © www.gdv.de

Olpe/Rhode. Die Polizei hat am Mittwochnachmittag, 2. März, gegen 17 Uhr auf der Bruchstraße sowie „Am Frankenhagen“ in Rhode Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.


Auf der Bruchstraße war eine 15-Jährige mit einem E-Scooter ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen unterwegs. Am Frankenhagen befuhr ein 58-Jähriger mit seinem Roller die Straße.

Dabei war an diesem noch das Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2021 angebracht. Für bestimmte Fahrzeuge, wie Mofas, E-Scooter oder Segways beginnt am 1. März das neue Versicherungsjahr. Wer noch mit dem alten Kennzeichen fährt, verfügt über keinen Versicherungsschutz. Das Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.

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