Neuer Onlinedienst „Untersuchungsberechtigungsschein“ bei der Stadt Olpe

Medizinisches Angebot


Digitale Schulungen sollen älteren Menschen den Weg in die Online-Welten erleichtern. von Pixabay.com
Digitale Schulungen sollen älteren Menschen den Weg in die Online-Welten erleichtern. © Pixabay.com

Olpe. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche bei Eintritt in das Berufsleben unterschiedliche medizinische Untersuchungen vor, die die Gesundheit der jungen Menschen schützen sollen.


Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Land getragen, wenn die Ärztin oder der Arzt der Kostenforderung ans Land einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt. Diese Berechtigungsscheine müssen von den Jugendlichen bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragt werden.

Bisher konnte dieser Antrag nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Mit dem neuen Onlinedienst, der seit 1. Oktober unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de zur Verfügung steht, wird der gesamte Prozess verkürzt und vereinfacht.

Für die Beantragung ist ein Personalausweis zwingend erforderlich. Daher können Personen, die keinen Personalausweis besitzen, den Antrag weiterhin im Bürgerbüro stellen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind ebenso auf der städtischen Homepage unter www.olpe.de/UBS zu finden.

Hintergrund:

Das Onlinezugangsgesetz-Umsetzungsprojekt „Untersuchungsberechtigungsschein“ aus dem Themenfeld Bildung wurde durch einen externen IT-Dienstleister im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt.

Der Onlinedienst bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur digitalen Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins und der zugehörigen UBS-ID, welche eine direkte Abrechnung der Ärzte mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.

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