Nackter Fahrer beschädigt Streifenwagen und flüchtet

Kontrolle unter Autobahnbrücke


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Saßmicke. Zu einem kuriosen Vorfall ist es am Sonntagabend, 29. April, unter der Autobahnbrücke in Saßmicke gekommen. Polizeibeamte wollten zwei Insassen eines Mercedes kontrollieren, als der nackte Fahrer die Beamten allerdings bemerkte, flüchtete er mit seinem Pkw und rammte dabei den Streifenwagen.


Eine Streife hatte um 22.20 Uhr einen verdächtigen Pkw Mercedes mit Zulassung aus Gelsenkirchen überprüft. Das mit zwei Personen besetzte Fahrzeug stand geparkt unter der Autobahnbrücke in Saßmicke mit Front in Richtung Rüblinghausen. Als die Beamten, die ihren Streifenwagen versetzt hinter dem Mercedes abgestellt hatten, zu dem Fahrzeug gingen, sich lautstark als Polizeibeamte zu erkennen gaben und mit ihren Taschenlampen in das Fahrzeug leuchteten, wurde das Auto gestartet.

Der unbekleidete Fahrzeugführer setzte den Mercedes mit aufheulendem Motor zurück und prallte mit dem Fahrzeugheck gegen die Front des Streifenwagens. Einer der  Beamten musste zur Seite ausweichen, um nicht erfasst zu werden. Anschließend schoss der Mercedes stark beschleunigend voran und entfernte sich über den dortigen Radweg in Richtung Rüblinghausen.
Von zweitem Streifenwagen gestoppt
Der Flüchtige kam jedoch nicht weit, da ihm eine zweite Streifenbesatzung aus Richtung Rüblinghausen entgegenkam und nach etwa 100 Meter Fahrtstrecke den Fluchtweg versperrte. In dem Mercedes befanden sich der 33-jährige Fahrzeugführer und seine 29-jährige Beifahrerin, beide wohnhaft in Gelsenkirchen. Der Aufenthalt unter der Brücke wurde mit „man habe ungestört sein wollen“ erklärt.

Der Fahrzeugführer erklärte, er habe die Polizeibeamten als solche und den Streifenwagen nicht erkannt und sei weggefahren, weil er sich über das unerwartete Annähern von Fremden an das Fahrzeug erschrocken habe. Da er jedoch bei dem Zurücksetzen eine Person gefährdete und trotz eines Zusammenstoßes mit dem hinter seinem Pkw stehenden Fahrzeug von der Unfallstelle flüchtete, muss der Fahrzeugführer mit einem Strafverfahren rechnen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein beschlagnahmt.
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