Messerstecher aus Olper Unterkunft wegen versuchten Mordes verurteilt
Entscheidung am Landgericht Siegen
- Olpe, 20.04.2023
- Blaulicht , Verschiedenes
- Von Lorena Klein
Olpe/Siegen. Ursprünglich war versuchter Totschlag Bestand der Anklage gegen den 50-Jährigen aus einer städtischen Obdachlosenunterkunft in Olpe (LokalPlus berichtete). Am Landgericht in Siegen ist er am Donnerstag, 20. April, wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

Das vollständige Urteil lautet: versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletztung sowie fahrlässige Körperverletzung. Die Kammer sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten vor.

Die tödlichen Messerstiche stufte die Kammer um die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach als Heimtücke ein. Dass es vor der Tat zu einem Angriff und Provokation seitens des Opfers gekommen war, sei dabei nicht auszuschließen. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass das Opfer besonders unter Alkoholeinfluss reizbar sei und zu Gewalt und Aggression neige. Am Abend der Tat habe ihn die Lautstärke des ebenfalls emotional geladenen Angeklagten in seinem Zimmer gestört.

Der Angeklagte sei dem Opfer körperlich stark unterlegen und zuletzt kurz vor der Tat mit ihm aneinandergeraten, erklärte die Vorsitzende Richterin. Als sich das Opfer von seinem Zimmer entfernte, stach der Angeklagte ihm im Flur von hinten in den Rücken. Der Angeklagte habe den möglichen Tod des Opfers in Kauf genommen, so Elfriede Dreisbach.
Nachdem sich das Opfer umgedreht hatte, kamen weitere Stiche, unter anderem in die Flanke, oberen Brustbereich, Finger und Ellbogen, hinzu und verursachten starke Blutungen. Ein Stich traf den einschreitenden Mitbewohner und zweiten Geschädigten am Unterbauch. Das sei nicht die Absicht des Angeklagten gewesen, jedoch hätte dieser das Risiko erkennen können, betonte die Richterin. Daraus folge fahrlässige Körperverletzung.

Das Opfer habe regungslos auf dem Boden gelegen und viel Blut verloren. Auch habe sich der Angeklagte nicht um Hilfsmaßnahmen bemüht. „All das spricht dafür, dass der Angeklagte dachte: Das reicht, er stirbt jetzt“, so Richterin Dreisbach. Eine Notwehrsituation habe es nicht gegeben, dafür fehle der gegenwärtige Angriff. Beim Stich von hinten sei das Opfer nach Ansicht der Kammer arg- und wehrlos gewesen.
Der Angeklagte habe seine Chance erkannt – und sie genutzt. „Damit haben wir Heimtücke“, so Dreisbach. Keine eingeschränkte Schuldfähigkeit, kein Affekt, keine psychischen Auffälligkeiten. Strafmildernd sei, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und sich die Tat spontan ergeben habe. Ebenfalls berücksichtigt wurde der mögliche vorherige Übergriff durch das Opfer. Gegen das Urteil kann der Mann Revision einlegen.
