Mehrere Straftaten: Junger Mann zu Geldstrafe verurteilt
Gerichtsverhandlung in Olpe
- Olpe, 24.10.2023
- Verschiedenes
- Von Nils Dinkel
Olpe/Drolshagen. Gleich wegen mehrerer vorgeworfener Straftaten hat sich am Dienstag, 24. Oktober, ein Mann vor dem Amtsgericht Olpe verantworten müssen. Am Ende verhängte Richterin Julia Lingenhoff eine Geldstrafe.







Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Rainer Hoppmann, warf dem 29-jährigen Drolshagener Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung und Nötigung sowie zwei Fälle von Körperverletzung vor. Teilweise zeigte sich der Mann geständig, teilweise, so sagte er, fehle ihm das Erinnerungsvermögen. Der 29-Jährige verteidigte sich selbst.
Eine ihm vorgeworfene Körperverletzung räumte der Mann ein. Allerdings sei er zuvor von dieser Frau selbst geschlagen worden. Für dieses Vergehen war er bereits bestraft worden; er legte Rechtsmittel ein. Die Fahrt ohne Fahrerlaubnis bestritt der Drolshagener zunächst, auf wiederholte kritische Nachfrage der Richterin zeigte er sich jedoch geständig.




Außerdem warf die Staatsanwaltschaft dem 29-Jährigen vor, zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts beleidigt und genötigt zu haben. Diese hätten eine mögliche Kindeswohlgefährdung der beiden Kinder des Ehepaars überprüfen müssen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
Einen Besen habe er nicht als Waffe nutzen, sondern wegräumen wollen. Genauer könne er sich jedoch nicht mehr daran erinnern. Auch der Ehefrau des Angeklagten, die als Zeugin geladen war, fehlte es nach eigenen Angaben an Erinnerungsvermögen.
Ganz anders schilderten die beiden Jugendamts-Mitarbeiterinnen die Vorfälle in der Wohnung des Angeklagten. Kaum seien sie dort gewesen, sei der 29-Jährige aggressiv geworden. Vor allem eine der beiden Mitarbeiterinnen habe er vermehrt beleidigt und mit dem Besen bedroht.
Im Rahmen der Verhandlung bat der Drolshagener um Entschuldigung. Sein Drogenproblem sei er mittlerweile aktiv angegangen.

Die Ehefrau hatte ihren Mann wegen einer Körperverletzung angezeigt. Der Vorfall habe sich nach einem Gerichtstermin in Olpe ereignet, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte beteuerte, dass er seine Frau nicht habe schlagen wollen. Die Ehefrau, die inzwischen in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Detmold lebt, war an einer weiteren Strafverfolgung in diesem Fall nicht interessiert.

Da sich der Angeklagte teilweise geständig zeigte, verzichtete Richterin Lingenhoff auf einige Zeugen. Das Bundeszentralregister enthielt zwölf Eintragungen des Drolshageners. Unter anderem ist er wegen Nötigung und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln aufgefallen. Strafmildernd wirkten sich unter anderem die Geständnisse, aber auch das gute Verhalten vor Gericht aus.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Arbeitslosen eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 90 Tagessätzen je 15 Euro. Die Richterin folgte diesem Antrag. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Rechtsmittelverzicht erklärten.
