Mauersegler-Prozess: Drogenabhängiger Tiermörder muss 14 Monate in Haft

Amtsgericht Olpe


Topnews
Das Amtsgericht Olpe. von Adam Fox
Das Amtsgericht Olpe. © Adam Fox

Olpe. Ein 36-jähriger Mann aus Olpe musste sich am Dienstag, 22. März, aufgrund von mehreren Delikten am Olper Amtsgericht verantworten. Wegen des grundlosen Tötens von 15 Mauerseglern und weiteren Delikten (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl in einem besonders schweren Fall) ist der Mann zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.


Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt und hatte bereits einiges auf dem Kerbholz. Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass der Mann – regelmäßiger Konsument von Marihuana und Amphetaminen – einschlägig vorbestraft ist. Mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM), Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr sowie Hausfriedensbruch sind aktenkundig.

15 Mauersegler getötet

Der Hauptanteil der Haftstrafe des Mannes – 8 von 14 Monaten – wurde laut Richter Richard Sondermann für das grundlose Töten von 15 Mauerseglern verhängt. In der Nacht vom 15. zum 16. Juli 2020 verschaffte sich der 36-Jährige an der Talbrücke Ronnewinkel (B 54) mit Hilfe eines Bolzenschneiders Zugang zu den unter der Brücke gelegenen Kammern, in denen die Mauersegler in den Sommermonate verweilen.

Als die Tiere durch sein Erscheinen aufgescheucht wurden und durch die Brückenkammer flogen, nahm der 36-Jährige eine Dachlatte und schlug damit auf die Vögel ein. Aus dem forensischen Gutachten der Kreispolizeibehörde Olpe in Zusammenarbeit mit dem LKA ging hervor, dass die Fingerabdrücke der am Tatort vorgefundenen Dachlatte die des Angeklagten sind.

Doktorand findet Massaker vor

Auf die Tat aufmerksam geworden war am 16. Juli ein Doktorand der Universität Siegen, der im Rahmen seiner Promotion über die Vögel nahezu täglich dort vorbeischaut. Der Doktorand schilderte als Zeuge seine Eindrücke: „Das Fallgitter stand offen und das Licht brannte. Danach hab ich die toten Vögel gefunden.“ Der Anblick des Massakers habe ihn damals sehr schockiert. Unverzüglich habe er sich an Prof. Dr. Klaudia Witte gewandt, die dann die Polizei verständigt habe.

Das sinnlose Sterben der Mauersegler hat nicht nur Auswirkungen auf die Population, sondern auch für den Doktoranden selbst. Durch den Verlust der Vögel sind wichtige Daten verloren gegangen, die Dissertation verzögert sich um zwei Jahre. Des weiteren entwendete der Mann einen Koffer mit wissenschaftlichem Material.

Bewährungsstrafe nicht verantwortbar

Weitere Taten, die angesichts des Vogelmoders in der Talbrücke Ronnewinkel fast zum Nebenschauplatz gerieten, jedoch das Strafmaß weiter in die Höhe trieben, waren ein Einbruch in eine leerstehende Wohnung in Olpe sowie das Fahren eines Mofas im Olper Stadtgebiet ohne Führerschein. Die Staatsanwaltschaft erachtete eine Bewährungsstrafe für möglich, da der Mann einer Arbeit nachgehe und somit eine günstige Sozialprognose habe.

Diese günstige Sozialprognose sah Richter Sondermann nicht. Dem Angeklagten, der während der ganzen Verhandlung kein einziges Wort sagte, attestierte Sondermann: „Eine Bewährungsstrafe ist nicht verantwortbar. Besondere Umstände zur Aussetzung von Haftstrafe sind nicht erkennbar.“

Artikel teilen: