Lernanfänger in Olpe: Klassenbildung diesmal unproblematisch

Förderprogramm für PV-Anlagen beschlossen


  • Olpe, 16.02.2023
  • Politik
  • Von Wolfgang Schneider
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An der Grundschule Dahl gibt es im Sommer wieder eine Eingangsklasse. von Wolfgang Schneider
An der Grundschule Dahl gibt es im Sommer wieder eine Eingangsklasse. © Wolfgang Schneider

Olpe. Die Bildung von Eingangsklassen an den Olper Grundschulen für das kommende Schuljahr 2023/24 ist im Gegensatz zum Vorjahr unproblematisch.


Während damals an der Grundschule Dahl (Teilstandort der Düringerschule) wegen zu niedriger Anmeldezahlen keine erste Klasse zustande kam und die Erstklässler aus Dahl/Friedrichstahl und Saßmicke deshalb an der Düringerschule in Olpe eingeschult wurden, ist diesmal an allen Schulstandorten eine Klassenbildung möglich.

An der katholischen Grundschule Gallenberg sind 70 Erstklässler angemeldet. Dort werden drei Eingangsklassen gebildet. Für die katholische Grundschule Rhode und die Gemeinschaftsgrundschule Hohenstein liegen bisher jeweils 54 Anmeldungen vor, so dass an beiden Schulen je zwei erste Klassen möglich sind.

Eine Eingangsklasse in Dahl

Für den Grundschulverbund der katholischen Düringerschule Olpe (Hauptstandort) und der Gemeinschaftsgrundschule Dahl (Teilstandort) gibt es 63 Anmeldungen, davon 41 für den Haupt- und 22 für den Teilstandort. Somit gibt es drei Eingangsklassen – zwei in Olpe und eine in Dahl. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Klassenbildung in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Februar, einstimmig zu.

Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, die erst zum Jahresanfang 2022 in Kraft getretene Wettbürosteuersatzung wieder aufzuheben. Dazu gab es keine Alternative, denn das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2022 entschieden, dass die die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist.

500 bis 750 Euro Förderung

Angepasst wurde die Förderrichtlinie für neue Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Gefördert von der Stadt werden neue Photovoltaikanlagen (min. 4 kWP) in Kombination mit Stromspeichern (mindestens 5 kWh), neue Photovoltaikanlagen (min. 4 kWP) alleine und die Nachrüstung von Stromspeichern (mind. 5 kWh) bei bestehenden PV-Anlagen.

Der Zuschuss wird nur einmal gewährt und beträgt wahlweise 750 Euro pro neuer PV-Anlage inklusive Stromspeicher, 600 Euro pro neu PV-Anlage oder 500 Euro pro Stromspeicher als Nachrüstung. Im Haushalt stehen für das städtische Förderprogramm 100.000 Euro zur Verfügung.

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