Kinderpornografie-Prozess: Olper zu knapp 6 Jahren Haft verurteilt

Angeklagter ist als Bandenmitglied zu sehen


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Olpe/Siegen. Weil er kinderpornografisches Material besessen, selbst hergestellt und öffentlich zugänglich gemacht hat, ist ein 55-jähriger Olper am Freitagnachmittag, 28. August, am Landgericht Siegen zu einer Freiheitsstraße von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Der Fall des Lehrers und ehrenamtlichen Sport-Abteilungsleiters hat im Kreis Olpe viel Aufsehen erregt.


Zahlreiche Medienvertreter und Besucher verfolgten die Urteilsverkündung und mussten sich zuvor in Geduld üben, denn die Verhandlung begann mit deutlicher Verspätung, weil die Staatsanwältin in einem Stau auf der A 4 stand.

Verurteilt wurde der 55-Jährige für das bandenmäßige öffentliche Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte in vier Fällen, für das Herstellen kinderpornografischer Inhalte in sechs Fällen sowie das Herstellen und Abrufen jugendpornografischer Inhalte in Tateinheit mit dem Besitz solcher Inhalte.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Der langjährige Abteilungsleiter eines Olper Sportvereins, der die angeklagten Vorwürfe aus dem Zeitraum von Herbst 2020 bis Ende 2025 schon am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitgehend eingeräumt hatte, nahm das Urteil äußerlich ohne Regung auf. Für die anschließende Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen.

Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst richtete jedoch noch ein paar erklärende Worte an die Anwesenden. Die Strafkammer habe in diesem Fall unterschiedliche Straftaten zu verurteilen: den Besitz, das Herstellen, das Abrufen und das öffentliche Zugänglichmachen.

Landgericht Siegen. von Jana Becker
Landgericht Siegen. © Jana Becker

Das Strafmaß sei vom Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und die Strafen drastisch erhöht worden. Deshalb sei das erste Verfahren 2013 (LokalPlus berichtete) auch eingestellt worden. Damals habe es sich bei den Fotografien um einen Grenzbereich gehandelt.

Die Wertung, ob kinderpornografische Inhalte vorlägen, liege im Auge des Betrachters. Deshalb habe die Strafkammer sich jedes Bild angeschaut, eingeordnet und festgestellt, dass es sich bei den meisten Fotos um kinderpornografische Inhalte handle.

„Konsum schafft Missbrauchsopfer”
— Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst

Trotz seiner Tätigkeit in einem Sportverein sei es seitens des Angeklagten nicht zu Hands-on-Delikten gekommen. Zu diesem Schluss sei man durch die Vernehmung der Zeugen gekommen. Trotzdem stehen hinter den kinderpornografischen Inhalten Opfer, die missbraucht und zum Objekt sexueller Begierde gemacht werden. „Konsum schafft Missbrauchsopfer“, machte die Richterin deutlich.

Der Angeklagte sei als Mitglied einer Bande verurteilt worden, obwohl er kein Administrator der Darknet-Seite „Alice in Wonderland“ gewesen sei. Bereits seine Registrierung mit Nutzernamen und Passwort reiche für diese Einordnung. Wesentlich für das Strafmaß sei auch das Geständnis des Angeklagten gewesen sowie die Masse an kinderpornografischen Dateien, die bei dem Olper gefunden wurden.

Staatsanwältin hatte sechs Jahre beantragt

Der Angeklagte sitzt seit einer Hausdurchsuchung im Dezember 2025, bei der etwa 85.000 Fotos und 5.500 Videos mit kinderpornographischen Inhalten gefunden worden waren, in Untersuchungshaft.

Nach eigenen Angaben ist dem Lehrer und langjährigen Abteilungsleiter des TV Olpe sehr bewusst, dass sein bisheriges bürgerliches Leben vorbei ist. Er habe aber die Absicht, nach der Haft sein Leben wieder neu aufzubauen und Arbeit außerhalb des Schuldienstes zu finden, hatte er am vorletzten Verhandlungstag am Dienstag, 25. August, gesagt.

Landgericht Siegen. von LG Siegen/Justiz NRW
Landgericht Siegen. © LG Siegen/Justiz NRW

An diesem Tag war nach Abschluss der Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit plädiert worden. Nach Medienberichten soll Staatsanwältin Tina Langer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt haben. Verteidiger Martin Kretschmer hatte sich in seinem Plädoyer nach eigenen Angaben für eine Strafe von deutlich unter sechs Jahren ausgesprochen.

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