Kinderpornografie-Prozess: Familien berichten vom „Lügenspiel“ des Olpers
Zeugenvernehmung am Landgericht Siegen
- Olpe, 20.08.2026
- Blaulicht , Verschiedenes
- Von Jana Becker
Olpe/Siegen. In dem Prozess gegen den Olper, dem vorgeworfen wird, kinderpornografisches Material erworben, hergestellt, besessen und verbreitet zu haben, sind am Mittwoch, 19. August, Zeugen aus dessen persönlichem Umfeld vernommen worden. Im Zeugenstand waren auch zwei Familien, die mit dem Angeklagten regelmäßig Urlaub in Kroatien gemacht haben und deren Kinder der Angeklagte dort fotografierte.

Nachdem zuvor ehemalige Vereinskollegen ausgesagt hatten (LokalPlus berichtete), traten nun zwei Paare aus Rheine und Bergisch Gladbach in den Zeugenstand. Fotos, die der Angeklagte auf einem Boot und auch einem FKK-Campingplatz in Kroatien gemacht haben soll, zeigen die Kinder dieser Familien, mit denen der Olper regelmäßig den Urlaub verbracht hat.
Die Familien lernten den Angeklagten in Kroatien kennen. Beide verbachten dort regelmäßig mehrere Wochen der Sommerferien, auch lange, bevor sie den Angeklagten 2022 kennenlernten. Man habe sich angefreundet und dann immer auf demselben Platz getroffen, nahezu jeden Sommer, und auch bei anderen Gelegenheiten.




Der besagte FKK-Campingplatz ist ein ausgewiesener Familiencampingplatz. Um dort einen Platz zu bekommen, müsse man in den Vertrag eines Dauercampers aufgenommen werden. Das sei aber nicht unüblich, und so komme es schon vor, dass auch Alleinstehende Urlaub auf dem Campingplatz machen, berichten beide Familien.
Der Angeklagte habe immer einen guten Platz gehabt in vorderster Reihe und in unmittelbarer Nähe zu einem Wasserbecken mit Rutsche und Hüpfburg, wo sich dementsprechend viele Kinder aufhielten. Auf der Hüpfburg wäre der Angeklagte auch regelmäßig gewesen, habe mit den Kindern gespielt, auch mit denen der Zeugen. „Er hatte da immer viel Spaß. Jetzt wissen wir auch, warum“, so ein Familienvater.
Aufgrund des FKK-Aspekts würde auf dem Campingplatz immer gut aufgepasst. Es sei nicht unüblich, dass die Gäste Handys bei sich tragen, aber wenn ein Handy auffällig gehalten wird, fällt das auf. Die Familien haben oft erlebt, wie Menschen von der Security aufgefordert wurden, ihre Fotogalerie zu zeigen oder sogar vom Platz geführt wurden.

Auch der Angeklagte habe solche Situationen erlebt. Man habe dann gemeinsam über diese Menschen gesprochen und sich gefragt, wie man so etwas nur machen könnte. „Wir wurden so verarscht“, weiß ein Zeuge heute.
Die Familie aus Bergisch Gladbach berichtet ebenfalls, dass der Angeklagte immer ablehnend über solche Vorfälle gesprochen hätte: „Er musste ja eine Illusion aufrechterhalten.“
„Wir waren eine Campingfamilie.”
„Wir haben diesen Menschen in unsere Familie gelassen, gemeinsam Geburtstage gefeiert“, so ein Vater. Seine Frau bestätigt das: „Wir waren eine Campingfamilie.“ Die gemeinsame Tochter habe den Angeklagten Onkel genannt und er sei immer freundlich gewesen, habe sich normal und überhaupt nicht anzüglich verhalten.
Die Familie aus Rheine ist überzeugt, der Angeklagte habe sich über die Freundschaft und den Urlaub auf dem FKK-Campingplatz ein Netzwerk aufgebaut, um Fotos machen zu können. Der Kontaktaufbau zu Familien mit Kindern sei kalkuliert gewesen. „Je mehr wir darüber nachdenken, desto schlüssiger wird das. Das war alles ein Lügenspiel“, so der Familienvater aus Rheine.
„Wir haben uns alle die Hände verbrannt, wir dachten, wir hätten gute Menschenkenntnisse“, ergänzt er. Das zu realisieren, sei sehr schwer gewesen, berichtet seine Frau: „Die Gedanken machen einen wahnsinnig. Der Winter war sehr hart.“

Beide Familien haben mit ihren Kindern über den Vorfall gesprochen. Die Töchter der Familien haben versichert, dass nie mehr vorgefallen sei. Durch den Vorfall haben beide aber auch Konsequenzen gezogen: Dieses Jahr sind sie nicht zu dem FKK-Campingplatz gefahren. Die Familie aus Rheine weiß nicht, ob sie jemals wieder dort bzw. generell FKK-Urlaub machen wird. „Wir haben die Pflicht, unsere Kinder zu schützen“, so der Familienvater.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst konnte die Familien beruhigen: Die Fotos ihrer Kinder seien nicht von dem Angeklagten ins Internet gestellt worden.
Die Zeugenvernehmungen sind jetzt abgeschlossen. Das Urteil wird am Freitag, 28. August, erwartet.
