Gegen Kreis-Mitarbeiterin wird wegen Quarantänebruchs ermittelt

Frau kehrt zu früh an Arbeitsplatz zurück


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Olpe/Kreis Olpe. Der Kreisverwaltung ist erstmals der Fall eines Quarantänebruchs während der Coronavirus-Epidemie bekannt geworden. Da ein solches Verhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen Straftatbestand darstellen kann, wurde der Fall den Ermittlungsbehörden übergeben. Das berichtete die Pressestelle des Kreises Olpe am Donnerstagnachmittag, 2. April.


Es handelt sich um eine Mitarbeiterin des Kreises Olpe, die zwei Tage vor Ablauf einer festgesetzten Quarantäne, die wegen eines Kontaktes zu einer infizierten Person angeordnet worden war, ihren Arbeitsplatz im Olper Kreishaus aufsuchte.

Da die Mitarbeiterin zu diesem Zeitpunkt zwar symptomfrei, aber möglicherweise doch Virusträgerin war, wurden vorsichtshalber fünf Kolleginnen, zu denen sie an diesem Tag Kontakt hatte, in häusliche Quarantäne geschickt.
Quarantäneregeln einhalten
In diesem Zusammenhang erinnert Landrat Frank Beckehoff noch einmal daran, wie wichtig es ist, die Quarantäneregeln einzuhalten. „Quarantänebruch ist kein Kavaliersdelikt. Die angeordneten Maßnahmen haben schließlich das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Mitmenschen zu schützen. Ein Verstoß gegen die Quarantänebestimmungen kann strafrechtlich geahndet werden und wird in jedem Fall verfolgt.“
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