Fahndungserfolg: Täter nach Diebstahl gefasst

Vorläufige Festnahme


Symbolfoto zur Blaulicht-Berichterstattung. von Nils Dinkel
Symbolfoto zur Blaulicht-Berichterstattung. © Nils Dinkel

Olpe. Ein Bargelddiebstahl hat sich am Dienstag, 10. August, in Olpe ereignet. Im Nachgang erfolgte durch eine Nahbereichsfahndung eine vorläufige Festnahme.


Laut Polizei hat sich der Vorfall gegen gegen 16.30 Uhr in einem Schuhladen an der Kölner Straße ereignet. Ein Pärchen betrat den Laden. Sie baten die Verkäuferin, Angaben zu Schuhen aus dem Schaufenster zu beantworten und sie nach draußen zu begleiten.

Da die Frau banale Informationen erfragte, wurde die Mitarbeiterin stutzig und ging zurück ins Ladenlokal. Dort bemerkte sie eine dritte Person, die sich im Lagerraum hinter dem Tresen aufhielt und offensichtlich eine dort abgestellte Handtasche plünderte.

Trio flüchtet zunächst

Dabei erkannte sie, dass der zunächst noch Unbekannte aus dem Portemonnaie und einer Ledertasche Bargeld entnahm. Unverzüglich versuchte sie, den Täter festzuhalten. Dieser löste jedoch den Griff. Es gelang ihm, den Laden zu verlassen und in einen Pkw, zu dem auch das Pärchen ging, einzusteigen. Mit einer weiteren Person flüchtete das Trio in Richtung „Osterseifen“.

Da die Mitarbeiterin umgehend die Polizei informierte, wurde sofort eine Nahbereichsfahndung eingeleitet. Kurz darauf konnte eine Streifenwagenbesatzung das Fahrzeug sichten. Gemeinsam mit Unterstützungskräften wurde der Pkw angehalten und kontrolliert.

Auf die angetroffenen Personen traf die Beschreibung der Zeugin zu. Die Beamten transportierten alle Pkw-Insassen (das Trio und eine Mitreisende) zur Wache, um ihre Identität festzustellen und sie zu durchsuchen.

Polizei findet größere Bargeldmengen

Die Einsatzkräfte fanden größere Bargeldmengen in der Unterwäsche einer der Frauen auf. Zudem stellten die Beamten fest, dass der 27-jährige Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis hatte und aufgrund von verschiedener Ausfallreaktionen, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Cannabis) stand.

Nach einem positiven Drogenschnelltest wurde daher noch eine Blutprobe entnommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung sowie einer Vernehmung und der Erhebung einer Sicherheitsleistung wurden die Beschuldigten entlassen. Die Polizisten schrieben entsprechende Anzeigen.


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