Cannabis-Prozess: Landgericht verurteilt zwei Männer zu je drei Jahren Haft

893 Pflanzen in Olpe angebaut


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Olpe/Siegen. Wegen Beihilfe am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Drogenbesitz sind zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren am Siegener Landgericht am Mittwoch, 2. März, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Männer hatten seit dem 31. August 2021 in Untersuchungshaft gesessen, nachdem die Polizei sie an jenem Tag in einer Olper Lagerhalle angetroffen hatte, in der 893 Cannabispflanzen angebaut wurden.


Nachdem die Vorsitzende des 1. Großen Strafkammer, Richterin Elfriede Dreisbach, das Urteil verkündet hatte, ließ sie noch einmal die in Olpe vorgefallenen Ereignisse Revue passieren. Zunächst stellte Dreisbach fest, dass bereits im April 2020 der Grundstein für die Cannabis-Plantage gelegt worden sei.

Ein französischer Mieter – dessen Identität sich später als falsch darstellte – hatte zu jenem Zeitpunkt die Halle angemietet. Im weiteren Verlauf fanden dann auf dem Gelände vorbereitenden Baumaßnahmen statt. So wurde neben elektrischen Leitungen, Lampen und Heizstrahlern auch ein Bewässerungssystem für die Cannabispflanzen installiert.

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Dass die Plantage überhaupt aufgedeckt wurde, liege an Mitarbeitern des Energieversorgers Bigge Energie. Diese hätten am 30. August, also einen Tag, bevor die Plantage entdeckt worden sei, einen – so Dreisbach – hohen, nicht abgerechneten Verbrauch festgestellt. An Ort und Stelle konnten dann die Cannabispflanzen vorgefunden werden. Gemäß einen LKA-Gutachten hätten sie einen Mindestertrag von 68 Kilogramm Marihuana (10 Prozent davon reiner Wirkstoff THC) ergeben.

„Der Strafrahmen sieht eine mögliche Dauer von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor“, gab Dreisbach zu Protokoll. Für einen minderschweren Fall spreche, dass beide Männer nicht vorbestraft seien und sich geständig gezeigt hätten. Zudem handele es sich bei Cannabis um eine weiche Droge. Gegen einen minderschweren Fall spreche hingegen die nicht geringe Menge. Zudem handele es sich um einen Zufallsfund.

Unter Berücksichtigung aller Umstände sah die 1. Große Strafkammer die verhängte Strafe als angemessen an. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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