Brückenkreuzung B 54/L 512 ab sofort nicht mehr mehrspurig befahrbar

Brückenprüfung führt zu Konsequenzen


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Die Talbrücke Ronnewinkel in Olpe. von Thomas Fiebiger
Die Talbrücke Ronnewinkel in Olpe. © Thomas Fiebiger

Olpe. Auf dem unmittelbar an die Talbrücke Ronnewinkel anschließenden Kreuzungsbauwerk B 54/L 512 gilt ab sofort eine geänderte Verkehrsführung. Dort gibt es nur noch einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der Grund: Eine Überprüfung des Brückenbauwerks hat ergeben, dass bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen und auch angesichts der dort verlaufenden Schwerlastroute Hilchenbach-Gelsenkirchen eine Mehrstreifigkeit des Bauwerks nicht mehr vertretbar ist.


Das hat die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen am Freitag, 3. Juni, mitgeteilt. In den vergangenen Tagen wurden die entsprechende Markierungsarbeiten auf der B 54 zwischen der Talbrücke Ronnewinkel und dem Abzweig nach Rhode vorgenommen.

Dabei wurde die Verkehrsführung im Bereich des Kreuzungsbauwerk B 54 / L 512 dahingehend geändert, dass jetzt nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung steht. Für aus Olpe in Richtung Autobahn fahrende Verkehrsteilnehmer bedingt dies nur eine Verkürzung der Beschleunigungsspur.

Rechter Fahrstreifen nur für Abbieger

Verkehrsteilnehmer, die von der Autobahn kommend in Richtung Attendorn unterwegs sind, müssen sich dagegen insofern umstellen, dass ein Einordnen auf den Abbiegestreifen jetzt erst hinter dem Brückenbauwerk möglich ist, da der rechte Fahrstreifen im Bereich der Talbrücke Ronnewinkel als reiner Rechtsabbiegestreifen für in Richtung Olpe fahrende Fahrzeuge dient.

Auf die veränderte Verkehrsführung wird durch entsprechende Verkehrszeichen hingewiesen. Die Geschwindigkeit ist in beiden Fahrtrichtungen auf 70 km/h beschränkt.

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