BI bereitet sich auf Bürgerentscheid vor

Notunterkunft im Regenbogenland rechtswidrig? Anwohner fordern Auskunft


  • Olpe, 13.05.2015
  • Von Volker Lübke
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Die Bürgerinitiative Humanitäre Flüchtlingspolitik in Olpe (HFO) wird ihre Arbeit „entgegen einzelner Vermutungen“ nicht einstellen. Das machte Vorstand Wolfgang Maasjost gegenüber LokalPlus am Tag 1 nach dem Ratsvotum für eine Zentrale Unterbringungs-Einrichtung für Flüchtlinge in der Familienferienstätte Regenbogenland deutlich. Wie es weitergeht, hängt laut Maasjost allerdings einzig von der Stadt Olpe ab.


Eine mögliche Klage steht zumindest im Raum. „Es kommt ganz darauf an, wie sich die Stadt Olpe verhält“, so der BI-Vorstand auf Anfrage von LokalPlus. Selbst die Beschlagnahme des Gebäudekomplexes sei schon rechtswidrig. Die Initiative hatte einen Bielefelder Fachanwalt beauftragt, die Sachlage zu prüfen. Der sei durchweg zu Ergebnissen gekommen, die der Argumentation und den Interessen der etwa 250 Mitglieder starken BI entsprechen. Zurzeit laufe noch eine Fachaufsichtsbeschwerde beim NRW-Innenministerium. Darin wird die „rechtswidrige Nutzung des Regenbogenlandes als Notunterkunft“ gerügt. Die Initiative und die Anwohner, die sich angesichts von 400 erwarteten Flüchtlingen unter anderem um die Sicherheit ihres Wohnumfeldes Sorgen machen, legen laut Wolfgang Maasjost bei ihrer Argumentation das geltende Baurecht zugrunde. Der Flächennutzungsplan sieht für das Gelände ein Sondernutzungsrecht als Familienferienheim vor. „Die Anwohner fordern mit heutiger Post (Mittwoch, 13. Mai) noch einmal nachdrücklich eine Auskunft zur Baurechtsfrage“, sagte Maasjost LokalPlus. Sollte keine entsprechende Baugenehmigung vorliegen, werde man weitere Schritte einleiten.
Land will Baurecht für Zentrale Unterbringung schaffen
Die Frage aus den Reihen der UCW während der Ratsdebatte bezüglich des Baurechts wurde seitens der Stadtverwaltung nicht kommentiert. Ein Hinweis des Vertreters der Bezirksregierung, Sommer, deutet aber zumindest darauf hin, dass hier Nachholbedarf besteht. Sommer: „Wir werden Baurecht schaffen für maximal 400 Plätze, ausgerichtet auf fünf Jahre.“ Mit dem Beschluss für eine Zentrale Unterbringungs-Einrichtung für Asylbewerber im ehemaligen Kolping-Komplex auf dem Olper Kreuzberg (LokalPlus berichtete) hatte sich die Mehrheit der Stadtverordneten zugleich gegen eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet ausgesprochen. Sowohl finanzielle als auch konzeptionelle Gründe hatte die Stadtverwaltung dafür vorgetragen. Kritiker aus Politik und Bürgerinitiative halten die „fiktiven Zahlen“ in der Beschlussvorlage für nicht belastbar. Wolfgang Maasjost wundert sich, dass eine geplante Ausgabe von rund 400.000 Euro weder in der Vorlage genannt, noch trotz UCW-Anfrage in der Ratssitzung kommentiert wurde.
Fachaufsichtsbeschwerde und mögliche Klage stehen im Raum
„Insgesamt kann man durchaus Zweifel an der Weitsicht der Entscheidung haben“, kommentiert der BI-Vorstand. „Zumindest war es eine zu schnelle Entscheidung in einer viel zu wichtigen Sache.“ Neben der laufenden Fachaufsichtsbeschwerde und einer immer wahrscheinlicher werdenden Klage denken die Bürgerinitiative HFO und die Anwohner jetzt in Richtung Bürgerentscheid, so Wolfgang Maasjost gegenüber LokalPlus. In jedem Fall werde man weiter so sachlich diskutieren wie bisher. Schließlich habe die BI bereits seit Monaten gründlich recherchiert und entsprechende Expertenmeinungen auf ihrer Seite.
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