Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule: Abstimmung an zwei Olper Grundschulen
Keine Mehrheit an Gallenbergschule, aber:
- Olpe, 15.02.2022
- Politik
- Von Wolfgang Schneider
Olpe. An zwei der drei katholischen Bekenntnisgrundschulen der Stadt Olpe können die Eltern der Grundschüler bald darüber abstimmen, ob die Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden. Das teilte Bürgermeister Peter Weber am Dienstag, 15. Februar, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit.
An der Düringerschule in Olpe und der Franz-Hitze-Schule in Rhode ist der notwendige Anteil an Eltern, die die Umwandlung beantragen, erreicht worden. An der Gallenbergschule war das nicht der Fall. An der Düringerschule beantragten Eltern von 36 Schülern die Einleitung des Verfahrens zur Umwandlung, in Rhode waren es 23. Damit wurde die notwendige 10-Prozent-Hürde genommen, was am Gallenberg (14 Anträge) nicht gelang.
Im zweiten Schritt wird jetzt am Hauptstandort der Düringerschule (der Teilstandort Dahl ist bereits eine Gemeinschaftsschule) und an der Franz-Hitze-Schue das eigentliche Abstimmungsverfahren über die Schulartänderung folgen. Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen mehr als 50 Prozent der abstimmungsberechtigten Eltern für die Änderung votieren. Ein Termin für die Abstimmungen steht noch nicht fest.
Zum Hintergrund: Konfessionsschulen sind mittlerweile aus der Zeit gefallen. Es gibt sie selbst in Bundesländern mit deutlichen Konfessionsverhältnissen wie Bayern, dem Saarland oder Schleswig-Holstein nicht, sondern nur noch in NRW und in Niedersachsen. Sie werden wie Gemeinschaftsschulen zu 100 Prozent staatlich finanziert, doch die konfessionelle Prägung kann dazu führen, dass bei zu vielen Anmeldungen andersgläubige oder konfessionslose Schüler abgewiesen werden. Das führt dazu, dass Kindergartenfreunde bei der Einschulung getrennt werden.
Die bisherige Situation hat immer wieder für Kritik gesorgt und in Olpe zur Bildung einer Elterninitiative geführt, die sich für die Abschaffung von Bekenntnisschulen einsetzt (LokalPlus berichtete). Eine Umwandlung kann nicht durch den Schulträger erfolgen, sondern muss von den Eltern der Schüler mehrheitlich beschlossen werden.