Auszeichnung zum Fachbetrieb Komfort barrierefrei

Firma „das BAD frank weiß - Seniorenbäder“: Ausbildung bei der Gesellschaft für Gerontotechnik


Nach der mehrtägigen Schulung zum "Fachbetrieb Komfort barrierefrei“ überreichte GGT-Schulungsleiter Marcus Sauer (r.) die Fachbetriebsurkunde an den Seniorenbad-Profi Frank Weiß von der Firma "das BAD frank weiß" aus Olpe. von privat
Nach der mehrtägigen Schulung zum "Fachbetrieb Komfort barrierefrei“ überreichte GGT-Schulungsleiter Marcus Sauer (r.) die Fachbetriebsurkunde an den Seniorenbad-Profi Frank Weiß von der Firma "das BAD frank weiß" aus Olpe. © privat

Iserlohn/Olpe. „Fachbetrieb KOMFORT barrierefrei“ – so darf sich seit einigen Tagen die Firma „das BAD frank weiß - Seniorenbäder“ aus Olpe nennen. Der Betrieb kann ab sofort ein besonderes Logo verwenden, mit dem er gegenüber seinen Kunden, Wohnungsgesellschaften, Krankenkassen und Pflegediensten seine Fachkompetenz für diesen speziellen Arbeitsbereich deutlich macht.


Zwei Tage lang nahm das Unternehmen gemeinsam mit acht weiteren Fachbetrieben aus ganz Deutschland an dieser speziellen Schulung der GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik teil. Während des Seminars wurden alle Inhalte vermittelt, die für eine komfortable, alltagstaugliche, attraktive und vor allem sichere Badgestaltung für die „Generation 50plus“ wichtig sind. Ergänzt wurde das Angebot durch Informationen zur behindertengerechten Badgestaltung.
Breites Themenspektrum
Dabei reichte das Themenspektrum von einschlägigen DIN-Vorschriften wie die DIN 18040 über umfassende Informationen zu altersbedingten Einschränkungen und Krankheitsbildern bis hin zu konkreten Planungshinweisen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Schulung lag darin, den Blick der Badplaner, -berater und Bad-Handwerker nicht nur auf das Bad zu richten, sondern ihnen eine ganzheitliche Sichtweise für die Probleme älterer Menschen innerhalb der Gesellschaft und des gesamten persönlichen Wohnumfelds zu vermitteln. Denn wer im Alter ein selbstständiges und unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden führen möchte, muss unter anderem auch ein sicheres und alltagstaugliches Bad haben.
Viele Gestaltungs-Möglichkeiten
Dies können ebenso stabile Griffe an den richtigen Stellen sein, rutschsichere Oberflächen, Sitzmöglichkeiten wie Duschhocker oder einhängbare Duschklappsitze, Dusch-WCs, unterfahrbare Waschtische, individuelle Höhen für Waschplätze und Toiletten, Dusch-Badewannen mit Einstiegstür und optionalem Hebesitz (nachrüstbar) oder auch bodengleiche Duschen.
Altersgerechter Umbau wird gefördert
Auf großes Interesse im Rahmen der Schulung stieß die Frage, wer im Falle eines nötigen Umbaus die Kosten trägt. Die Seniorenbad-Spezialisten konnten feststellen, dass die Rechnung nicht immer ausschließlich durch den Kunden selbst übernommen werden muss, sondern dass – unter bestimmten Voraussetzungen – weitere Kostenträger infrage kommen können.

Von Bedeutung sind dabei vor allem die Pflegekassen sowie die aktuellen Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für barrierefreie Umbauten im Bestand. Hier gibt es für bestimmte Maßnahmen sowohl zinsgünstige Darlehen als auch echte Zuschüsse und Fördermöglichkeiten. Die KfW stellt seit Anfang des Jahres 75 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Tätigkeitsbereich wird immer wichtiger
„Wir bieten den Seminarteilnehmern mit dieser Qualifizierungsmaßnahme ein Höchstmaß an Wissen über einen immer wichtiger werdenden Tätigkeitsbereich“, so GGT-Geschäftsführerin Martina Koepp. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ‚Generation 50plus’ keineswegs alt oder krank, sondern sehr vital ist und mitten im Leben steht. Es besteht bei dieser im Allgemeinen sehr kritischen Zielgruppe durchaus die Bereitschaft, Investitionen vorzunehmen – wenn Komfort, Qualität und Nutzen des Angebots erkennbar sind.“ 

Für den Seniorenbad-Spezialisten bedeutet dies, dass er in erster Linie als kompetenter Berater gefragt ist, um individuelle, benutzerfreundliche und sichere Lösungen zu schaffen. Darüber hinaus besteht durch gesetzliche Regelungen (z. B. Behindertengleichstellungsgesetz, Landesbauordnungen usw.) auch bei öffentlichen Einrichtungen der Bedarf, diese für jedermann barrierefrei zu gestalten.
Artikel teilen: